Wie die Nationalstrassen einem Wintereinbruch trotzen können

Schnee und Eisglätte haben das Potential, Strassen in Albträume für die Verkehrsteilnehmenden zu verwandeln. Um solche Szenarien auf den Nationalstrassen zu vermeiden, gewährleisten die Gebietseinheiten im Auftrag des ASTRA einen reaktionsschnellen Winterdienst.

Der Artikel wurde ursprünglich am 21. Dezember 2023 veröffentlicht und am 21. November 2024 wiederveröffentlicht.

Es ist der frühe Morgen am letzten Novembertag und auf dem Werkplatz Urdorf der Gebietseinheit VII am westlichen Rand des Kantons Zürich schneit es. Beim grossen Streusalzsilo auf dem Werkhofgelände herrscht rege Betriebsamkeit, mehrere Lastwagen mit grossen montierten Pflügen sind zu sehen. Der erste grosse Wintereinsatz im Winter 23/24 hat begonnen.

Die den Kantonen angegliederten Gebietseinheiten stellen im Auftrag des ASTRA den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen sicher. Und zu diesem gehört auch der Winterdienst. Dieser ist bezüglich seiner Planung anspruchsvoll, da zum einen niemand Wochen im Voraus weiss, wann es ihn überhaupt braucht und zum anderen, weil wenn es ihn braucht, es ihn dann gleich überall möglichst gleichzeitig braucht. Das bedeutet: ständig den Wetterdienst und Glatteisfrühwarnsysteme im Auge zu behalten und bei Bedarf kurzfristig ein grosses Dispositiv an Material und Personal aufbieten zu können, welches innerhalb der geltenden zeitlichen Richtlinien die Nationalstrassen von Schnee und Eisglätte befreit. Dafür unterhält die Gebietseinheit von Oktober bis März extra eine 24/7-Pikettorganisation, die ausserhalb des Tag- und Nachtschichtbetriebs eine möglichst kurze Reaktionszeit bis zur Auslösung des Wintereinsatzes sicherstellen soll. Als zeitlicher Richtwert gilt unter anderem, dass das Strassennetz innerhalb von zwei Stunden leergeräumt sein muss, nachdem der Einsatz innerhalb von einer Stunde ab Aufgebot durch den Pikettchef oder den Einsatzleiter begonnen hat. Diese Vorgabe ist aber in der Praxis vor allem aufgrund der unterschiedlichen verkehrlichen Bedingungen nicht immer gleich leicht umsetzbar. Daher sind die Vorgaben auch mehr als Richtwerte denn als absolute Normen zu verstehen.

Zeitfaktor wichtig aber nicht einziges Kriterium

Der Leistungsauftrag, den das ASTRA der Gebietseinheit erteilt, definiert, was der Winterdienst auf den Nationalstrassen gewährleisten muss. Im Leistungsauftrag sind nicht nur zeitliche Faktoren geregelt, sondern es werden auch zwischen verschiedenen Leistungen wie Schneeräumung oder der Bekämpfung von Winterglätte unterschieden. Letztere wird fachlich in verschiedene Kategorien wie Schneeglätte, Reifglätte, Eisglätte oder dem Glatteis (vereisender Regen) unterteilt. Auch wenn der Winterdienst an sich in vielerlei Hinsicht von Routinen geprägt ist, so bleibt er anspruchsvoll. Immer wieder können Fahrzeugausfälle, Unfälle mit unaufmerksamen Automobilisten oder sehr kurzfristige Wetterveränderungen für Probleme sorgen, welche der zuständige Werkhof kurzfristig zu lösen imstande sein muss.

Zurück zum Werkhof Urdorf. Die ersten Fahrzeuge sind schon wieder von ihrer Tour zurück, auf welcher sie wahlweise Streusalz oder bei Winterglätte Salzsole ausbringen. Dieses wird gemäss der Losung «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» verbraucht, um die Umwelt nicht unnötig zu belasten. Bei Winterglätte kommen somit standardmässig 15 Gramm Salzsole pro Quadratmeter zum Einsatz. An diesem Donnerstag geht der Schneefall im Verlaufe des Nachmittags in Regen über. Damit erübrigte sich am Folgetag auch weitestgehend der Winterdienst. Wenige Tage später schneit es dafür wieder und bedeutend mehr.

3 Kommentare
  1. Hoppler sagte:

    Zum Problem Misox:

    “Es gibt eine einfache, aber sehr effektive Lösung: Den Gotthardtunnel, je nach Verkehrsaufkommen, in einer Richtung 2-Spurig befahren. Gegenrichtung über den Pass. Würde die Leistung verdreifachen, da keine Rotlichtphasen notwendig sind. Die Belüftung würde durch die Fahrt in einer Richtung durch die Autos ergänzt .”

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    • Lorenzo Quolantoni sagte:

      Cher Monsieur Torti,

      Il n’existe pas d’article de loi interdisant expressément le dépassement d’un chasse-neige en service. Il convient toutefois de respecter les obligations générales de prudence et les règles de circulation lors du dépassement. Le dépassement n’est autorisé que si l’on est sûr que l’espace nécessaire est dégagé, la visibilité suffisante et qu’aucun obstacle ne se trouve devant le véhicule qui précède.

      Les véhicules qui déblaient la neige ou qui salent la chaussée verglacée dégagent la route des obstacles. Les automobilistes qui dépassent de tels véhicules en action prennent le risque de se retrouver sur une route peu ou pas praticable après le dépassement. Selon les cas, ils gênent ainsi les travaux de déneigement et le véhicules qui suivent le chasse-neige.

      Il faut en outre tenir compte du fait que les opérations de déneigement comportent certains dangers (projection de neige et de glace, mauvaise visibilité en raison de la neige soulevée, encombrement de la lame du chasse-neige, etc.) Dans de nombreux cas, les conditions pour un dépassement sûr ne sont donc pas réunies. Nous recommandons donc de rester derrière les véhicules du service hivernal. Ceux-ci s’emploient à rendre la route plus sûre pour tous.

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