Der Weg hin zum auto­mati­sierten Fahren

Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren, die der Bundesrat am 18. Oktober 2023 in die Vernehmlassung geschickt hat, könnten Autos mit Automatisierungssystemen der Stufen 3 und 4 bald auf unseren Strassen fahren. Nachfolgend eine kurze Erläuterung zu den sechs Stufen der Automatisierung von Fahrzeugen.

Tesla darf sich rühmen, der Elektromobilität den technologischen Schub verliehen zu haben und zu zeigen, wie Software in Fahrzeugen geht. Doch in Bezug auf Automatisierung hat sich Tesla einige Probleme eingehandelt: wegen tödlichen Unfällen mit dem von Tesla so genannten „Autopilot“ und dem „vollen Potenzial für autonomes Fahren“ hat die US-amerikanische Sicherheitsbehörde für Autobahnen (NHTSA) Untersuchungen gestartet. Das Thema hat sogar Einzug in die breitere Literatur gehalten. Einige Fahrerinnen und Fahrer scheinen vom Begriff „volles Potenzial für autonomes Fahren“ so beeindruckt gewesen zu sein, dass sie das Fahren ganz dem Fahrzeug überlassen haben – mit fatalen Folgen. Dabei besitzen heutige handelsübliche Fahrzeuge bestenfalls Fahrautomatisierungssysteme der Stufe 2, so auch Tesla.

Fahrautomatisierungssysteme? Stufe 2?

Missverständnisse können mit einer gemeinsamen Sprache, mit Normen verhindert werden. Eine solche ist SAE J3016, die der Bundesrat schon 2016 in seinem Bericht zu automatisiertem Fahren auf eine parlamentarische Anfrage hin referenziert hat. Die Norm legt 6 Automatisierungsstufen fest:

  • Stufe 0: Nicht automatisiert
  • Stufe 1: Assistiert: Steuern wie Spurhaltung oder Beschleunigen/Bremsen wie Tempomat
  • Stufe 2: Teilautomatisiert: Steuern und Beschleunigen/Bremsen wie Abstandshaltung zum nächsten Fahrzeug samt Spurhaltung
  • Stufe 3: Bedingt automatisiert: Das System übernimmt in gewissen Situation alle Fahraufgaben, muss Probleme selber erkennen und den Fahrerinnen und Fahrer rechtzeitig zum Übernehmen auffordern. Beispiel Autobahnpilot.
  • Stufe 4: Hochautomatisiert: Das System übernimmt in gewissen Situation alle Fahraufgaben, muss bei Problemen das Fahrzeug so aus dem Verkehr fahren, dass es keine imminente Gefahr mehr darstellt. Beispiel automatisierte Buslinie. 
  • Stufe 5: Vollautomatisiert: Wie 4, aber das System kann alle Situationen wie ein Mensch beherrschen.

In der Schweiz sind nur Fahrzeuge bis Stufe 2 zugelassen. Mit der Revision des SVG sind zukünftig Fahrzeuge bis Stufe 4 möglich. Hingegen hat das ASTRA schon 16 Versuche bis Stufe 4 bewilligt. Derzeit hat einzig ein Modell von Mercedes eine Zulassung für Stufe 3 in Deutschland und in den USA für Fahrten auf Autobahnen bis maximal 60 km/h (Drive Pilot). Leider ist verwirrlich, dass Mercedes sein Stufe-3-System als „hochautomatisiert“ vermarktet entsprechend der Terminologie des deutschen Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

SAE empfiehlt, nicht von „automatisierten Fahrzeugen“ zu sprechen, sondern von „Fahrzeugen mit Fahrautomatisierungssystemen“, weil ein Fahrzeug je nach Benutzung in verschiedenen Stufen funktionieren kann. Und auf „autonom“ zu verzichten, weil diese Fahrautomatisierungssysteme immer von aussen beeinflusst werden, beispielsweise um die Fahrzeuge zu steuern. Die EU spricht darum von vernetzter, kooperativer und automatisierter Mobilität (CCAM).

Und Assistenzsysteme?

Nach der Definition von SAE müssen Fahrautomatisierungssysteme eine Fahraufgabe durchgängig durchführen, also beispielsweise in einem Stau Kolonne fahren wie der Drive Pilot. Assistenzsysteme hingegen übernehmen punktuelle Aufgaben, meisten in sicherheitsrelevanten Fällen. Dazu gehört das bekannte ABS oder aber auch eine Müdigkeitsüberwachung per Kamera. Letzteres ist Teil des Drive Pilot von Mercedes. Assistenzsysteme können also für Fahrautomatisierungssystemen wichtige Funktionen beisteuern. Ein Schönheitsfehler von SAE ist, dass Stufe 1 assistiert heisst, aber eben kein Assistenzsystem, sondern ein Fahrautomatisierungssystem ist.

Was bleibt?

Automatisierte Mobilität hat grosses Potential. Missverständnisse können es verzögern, wenn nicht gar zerstören. Darum ist eine gemeinsame Sprache zwingend. Über die Norm SAE J3016 kann in Grenzen diskutiert werden, sie hilft aber sicherzustellen, dass alle vom Gleichen reden.

16 Kommentare
  1. Christian sagte:

    Hallo Herr Riederer

    Wie ihnen sicher bekannt sein dürfte, wurden jegliche Vorwürfe gegenüber Tesla von der NHTSA abgewiesen.
    Ihre anfängliche Behauptung, das FSD sei ein Stufe 2 System, ist nicht korrekt. Das System von Tesla ist das einzige auf dem Markt, welches überhaupt im Stande ist, längere und unbekannte Strecken selbstständig zu bewältigen. Die Gesamtverantwortung liegt jedoch nach wie vor beim Fahrer und übergibt die Kontrolle an diesen, was somit Stufe 3 entspricht.

    Leider ist aufgrund politischer Laien-Vorgaben die Technik hierzulande sowie im EU-Raum durch die UNECE so stark eingeschränkt, dass sie nicht dem aktuellen Stand der Entwicklung betrifft. Ich wünschte mir persönlich, unsere Politik wäre schlauer und würde die Einsicht gewinnen, dass eine solche Entwicklung weitaus positiveren Einfluss auf Verkehrssicherheit und auch Umwelt hat. Leider scheint aber auch hier die deutsche Autolobby aktiv zu sein, wenn ich ihren Text korrekt interpretiere.

    Denken sie doch das nächste Mal daran, wenn ihnen im Feierabendverkehr ungeduldig gestresste Fahrer mit nicht eingehaltenem Mindestabstand nötigend am Heck hängen. FSD macht sowas nicht. Schauen sie sich aktuelle Beiträge zu FSD 11.4+ oder 12 auf Youtube an.

    Beste Grüsse

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    • Markus Riederer sagte:

      Haben die Fahrer die Gesamtverantwortung, so liegt nach Definition von SAE J3016 ein Automatisierungssystem der Stufe 2 vor. Stufe-3-Systeme übernehmen in gewissen Situation alle Fahraufgaben und somit auch die Verantwortung. Zudem muss das System Probleme selber erkennen können, um die Fahrer rechtzeitig zum Übernehmen aufzufordern. Erst dann sind die Fahrer wieder in der Verantwortung.

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        • Christian sagte:

          „Rückruf“… lieber Herr Riederer, das ist ein Softwareupdate, welches bereits ausgerollt wurde.
          Studieren Sie mal die veröffentlichten Unfall- und Verkehrsdaten pro Millionen km in den USA. Da ist Tesla führend und danach folgt lange nichts.

          Mir scheint fast, als möchten Sie zukünftig sichereren Verkehr verhindern, anstatt zukunftsgerichtet denken. Oder fahren wirklich Sie ein deutsches Auto?

          Im übrigen wäre ich froh, wenn sie meine Antworten nicht mehr zensieren würde. Ich habe das Recht, kritisch zu sein und solche Fragen zu Stellen, die Schweiz ist zum Glück keine Diktatur. Oder?

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          • Markus Riederer sagte:

            Guten Tag Christian
            Ich habe Ihre Antworten nicht zensiert, sondern mit belastbaren Fakten kommentiert.
            Wir sind an sicherem und zukunftsgerichtetem Verkehr interessiert und bewilligen deshalb seit 2015 Versuche zu automatisiertem Fahren. Damit haben wir die Akzeptanz in der Bevölkerung stetig erhöhen können. Im weiteren besitzt die Schweiz mit dem revidierten Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art. 25a ff) eine solide Grundlage, um automatisiertes Fahren regulär erlauben zu können. Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen läuft derzeit.

  2. Sascha Stocker sagte:

    Hallo. Ich möchte mich zum aktuellen Stand zur Verordnung über das automatisierte Fahren erkundigen. Die Vernehmlassung ist am 2. Februar abgeschlossen worden. Was ist der aktuelle Status und bis wann kann man mit einer in Kraft Tretung rechnen? Ich habe leider im Netz keine Informationen zum Stand gefunden. Danke

    Antworten
    • Dominik Jetzer sagte:

      Interessante Frage würde mich auch interessieren, denn es ist erschreckend wie gut FSD bei Tesla in der USA funktioniert und würde mich auf sowas in der Schweiz freuen.

      Antworten
      • Sascha sagte:

        Da braucht man nicht über den Teich zu schauen. Es reicht ein Blick auf den Nachbarn mit BMW und Mercedes und dem Level 3 bis 60kmh und Level 2+ bis 135kmh (BMW). Z.B. sind die Autobahnassistenten von BMW in DE zulässig, können aber in der CH wegen der fehlenden Verordnungsgrundlage noch nicht bestellt werden.

        Antworten
    • Lorenzo Quolantoni sagte:

      Sehr geehrter Herr Stocker,
      Wir danken Ihnen für Ihre Frage.
      Wir erwarten eine Entscheidung des Bundesrates voraussichtlich bis Ende 2024 und ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung voraussichtlich im Jahr 2025.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  3. Corti sagte:

    Super, mega Geil, nächstes Jahr entspannter durch den Gotthard- Tunnel. In ein paar Jahren wird dann wohl auch der Test ab 75 entfallen.

    Antworten
  4. Marco Ammann sagte:

    Guten Tag,
    ich habe mich eingehend mit dem Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung, den zugrunde liegenden Gesetzen sowie den internationalen technologischen Fortschritten befasst. Dabei ist mir aufgefallen, dass in einem Blog die Rede davon ist, dass Automatisierungsstufe 4 (hohe Automatisierung) in der Schweiz zugelassen werden soll.

    Allerdings wird in der Verordnung vorwiegend auf Automatisierungsstufe 3 (bedingte Automatisierung) eingegangen. Stufe 4 wird nach meinem Verständnis nicht explizit für eine generelle Zulassung vorgesehen, sondern wird in Bezug auf Sicherheitsanforderungen und die Möglichkeit einer stufenweisen Einführung eingegangen.

    Meiner Meinung nach wäre Automatisierungsstufe 4 momentan ein zu grosser technologischer Schritt, da die Infrastruktur und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Falls überhaupt, könnte dies höchstens für streng definierte und überwachte Autobahnstrecken in Betracht gezogen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

    Ich würde mich über eine Klärung freuen, ob und in welchem Kontext tatsächlich eine Zulassung von Automatisierungsstufe 4 geplant ist, oder ob dies zunächst auf Ausnahmefälle bzw. Pilotprojekte beschränkt bleibt.

    Vielen Dank und freundliche

    Antworten
    • Lorenzo Quolantoni sagte:

      Sehr geehrter Herr Ammann,

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Die in der Verordnung geregelten „führerlosen Fahrzeuge“ fallen unter das Level 4. Die führerlosen Fahrzeuge sollen unter gewissen Bedingungen zugelassen werden können, sobald die Verordnung in Kraft getreten ist.
      Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
      Mit freundlichen Grüssen

      Antworten
  5. Johnny Scherer sagte:

    Hallo. Ich würde mich sehr interessieren, ob Sie Publik machen dürfen welche Hersteller bereits eine Zulassung in der Schweiz anstreben (aktueller Stand) oder können die Hersteller sich erst ab 2025 bewerben?

    Antworten
    • Lorenzo Quolantoni sagte:

      Sehr geehrter Herr Scherer

      Die Hersteller können ihren Gesuch ab dem Inkrafttreten des Gesetzes einreichen. Um herauszufinden, welche Hersteller einen solchen Gesuch stellen wollen, müssen Sie sich direkt an diese wenden.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
  6. A. Blickle sagte:

    Guten Tag,
    ich habe heute gelesen, dass ab März 2025 das automatisierte Fahren möglich ist. Da ich mich nicht mit den Regelungen und Gesetzen auskenne, würde mich interessieren ob diese in der Schweiz auf den Regelungen der UNECE basieren. Bitte entschuldigen Sie, wenn ich das nicht präziser formulieren kann. Hintergrund der Frage ist ob das alles mit der EU harmoniert ist und wir in Deutschland im Q1/2025 ähnliche Regelungen erwarten können. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

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