Winterpneus: Von Oktober bis Ostern

Der diesjährige abrupte Wintereinbruch mit starkem Schneefall hat einmal mehr Fragen rund um das Montieren der Winterreifen aufgeworfen. Ab wann braucht es sie? Welche Vorschriften gelten? Und was droht, bei einem Unfall mit Sommerpneus?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, das Auto im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Die Empfehlung des Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist jedoch klar: für die sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit ist eine wintertaugliche Bereifung unabdingbar. Denn Winterpneus bieten mehr Haftung auf rutschigen oder vereisten Strassen. Als Faustregel für den Einsatz von Winterpneus gilt «von O bis O – von Oktober bis Ostern».

Das Wetter hält sich nicht an ein Datum

Die Schweiz ist topographisch und klimatisch sehr kleinräumig – innerhalb weniger Dutzend Kilometer kann man vom mehrheitlich schneearmen, milden Mitteland in Bergregionen mit schneebedeckten Strassen fahren. Würde nun ein Winterreifenobligatorium beispielsweise auf den 1. November festgelegt, wäre das je nach Region oder aktuellen Wetterverhältnissen bereits zu spät. Kurz: ein datumabhängiges Winterreifenobligatorium würde sich schweizweit schwierig festlegen lassen.

Was zählt als Winterreifen?

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winter- sowie Sommerpneus beträgt 1,6 Millimeter. Sicherheitsrelevante Fahreigenschaften der Reifen wie bspw. die Haftung in Schnee und Matsch lassen jedoch bereits deutlich früher nach. Das ASTRA empfiehlt deshalb nur wintertaugliche Pneus mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern zu montieren (bei Sommerpneus liegt die Empfehlung bei mind. 3 mm Profiltiefe). Nebst der Profiltiefe würden weiterführende gesetzliche Vorschriften zu den technischen Anforderungen an Winterpneus einem fast unüberschaubaren Regelwerk gleichkommen. Denn die Angebotspalette an «Winterreifen» ist breit: Es gibt Pneus, die hervorragende Eigenschaften auf salznassen Strassen bieten – andere sind klassische Schneereifen. Zudem gibt es Mischtypen und Ganzjahresreifen. Letztere gelten auch nur als Kompromisslösung, da sie Nachteile sowohl auf Schnee als auch bei warmen Temperaturen auf trockener Strasse bieten können. Wenn man sich nur auf schneebedeckten Strassen im Bündner Oberland bewegt, ist wohl ein Reifen mit guten Traktions- und Seitenführungseigenschaften auf Schnee die richtige Wahl. Wer tausende von Kilometern auf den salznassen Autobahnen des Mittellandes zurücklegt, wird ein anderes Produkt wählen. Die Anforderungen zur Beschreibung von zulässigen Reifentypen wären deshalb enorm hoch und kaum verhältnismässig.

Auch mal das Auto stehen lassen

So breit die Palette an Winterreifen ist, so eindeutig sind die gesetzlichen Vorschriften zur Fahrtauglichkeit: ein Fahrzeug darf nur in «betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren», so dass die Verkehrsregeln befolgt und die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht gefährdet werden. Bei einem Unfall oder einer erheblichen Verkehrsbehinderung durch das Fahren mit Sommerpneus im Winter droht eine Busse oder sogar der Führerausweisentzug sowie eine Haftungsablehnung seitens Versicherung. Deshalb gilt, notfalls auch ein mit Winterreifen ausgerüstetes Auto stehen zu lassen, wenn die Strassenverhältnisse ein Weiterfahren nicht mehr sicher ermöglichen.

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