Velowege für Alltag und Freizeit

Die Schweiz hat seit Anfang 2023 ein neues Veloweggesetz. Es verpflichtet die Kantone, ihre Velowegnetze innert fünf Jahren in Plänen festzuhalten. Das ASTRA stellt ihnen dafür eine Praxishilfe zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Am 23. September 2018 sagten fast drei Viertel der Stimmenden JA zur Veloförderung (mehr dazu: Veloverkehr (admin.ch). Damit hat sich die Bevölkerung eindeutig für eine bessere Infrastruktur für den Veloverkehr ausgesprochen. Der Grundstein für ein sicheres und leicht zugängliches Netz an Velowegen wird schon bei der Planung durch die Kantone gelegt. Diese muss bis spätestens Ende 2027 erfolgt sein. Um die Kantone zu unterstützen und die Planungsgrundsätze etwas zu vereinheitlichen, hat das ASTRA die Praxishilfe Velowegnetzplanung erarbeitet und stellt diese jetzt den zuständigen Behörden zur Verfügung.

«Alltagsnetz» und «Freizeitnetz»

Ein grundlegender Aspekt der Planungshilfe ist die Unterscheidung zwischen «Alltagsnetz» und «Freizeitnetz». Wie die Namen schon vermuten lassen, dienen die beiden Netze unterschiedlichen Zwecken. Alltagsnetze verfolgen den Ansatz «Der Weg zum Ziel» und sollen den Velofahrerinnen und Velofahrern möglichst direkte und effiziente Verbindungen zwischen bedeutenden Zentren und anderen regionalen Zielen ermöglichen. Beim Freizeitnetz gilt hingegen der Grundsatz «Der Weg als Ziel». Es bietet Routen, die sich besonders gut für das Velowandern und das Mountainbiken eignen. Ein Freizeitnetz an Velowegen wird schon länger von Schweizmobil koordiniert. Die Kantone müssen nun entscheiden, ob das Netz weiter ausgebaut und verdichtet werden soll. Eine weitere Besonderheit stellen die Mountainbike Routen dar. Auf diesen Wegen steht eher die Herausforderung als die Effizienz im Vordergrund. So setzt man hier auch auf mehr Eigenverantwortung, was das Thema Sicherheit angeht.

Planungsgrundsätze

Ziel des Veloweggesetzes und damit der Auftrag des Volkes an die Kantone ist es, die Velowege attraktiver und sicherer zu machen. Dafür bedarf es einiger Massnahmen. So sollen Velowege wichtige Ausgangs- und Zielorte möglichst direkt und ohne Umwege verbinden. Zudem sollen Stopps, starke Steigungen sowie lange Wartezeiten an Kreuzungen vermieden werden. Natürlich sind auch die Trennung von schwerem motorisiertem Verkehr sowie eine gute Beschaffenheit und Beleuchtung der Radwege von elementarer Bedeutung.

Unterteilt wird das Netz in sogenannte Haupt- und Nebenverbindungen sowie Velobahnen. Die Hauptverbindungen bilden das Rückgrat eines jeden Velowegnetzes. Sie bieten schnelle Verbindungen auf Strecken mit viel potenziellem Veloverkehr. Die Nebenverbindungen hingegen führen eher in die Quartiere oder in kleinere Ortschaften; sie werden von den Kantonen nach Bedarf eingeplant. Auch die Velobahnen sind nicht zwingend notwendig. Sie können analog den Autobahnen dazu dienen, Ortschaften über längere Distanzen miteinander zu verbinden. Das ASTRA unterstützt die Kantone bei der Planung. Mithilfe der vorliegenden Praxishilfe sollen in erster Linie einheitliche Standards über die Kantonsgrenzen hinweg geschaffen werden. Damit trägt das ASTRA seinen Teil zu einer Verbesserung der Veloinfrastruktur bei.

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