Umtausch ausländischer Führerausweise unter der Lupe

Personen, die erst seit Kurzem in der Schweiz leben, müssen ihren ausländischen Führerausweis nach zwölf Monaten Aufenthalt zwingend gegen einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Allerdings wird dieser«Tausch» nicht bedingungslos gewährt: Die zuständigen Behörden des Wohnkantons können die Fahreignung mit einer Kontrollfahrt prüfen.

Administrative Hürden. Sich in einem neuen Land niederzulassen, bedeutet oft auch, in die dortige Verwaltung «einheiraten» zu müssen, nicht zuletzt wegen der zahllosen Anmeldungen, die es vorzunehmen, der Formulare, die es auszufüllen, und der Dokumente, die es zu beantragen gilt, wie zum Beispiel den Führerausweis. Wer neu in die Schweiz zieht, muss den ausländischen Führerausweis spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten Aufenthalt gegen sein schweizerisches Pendant umtauschen lassen. Doch Vorsicht: Es reicht nicht, im kantonalen Strassenverkehrsamt vorstellig zu werden, um den Umtausch zu vollziehen. Oft wird nämlich zuerst für alle Ausweiskategorien (A, B, C usw.) eine praktische Prüfung verlangt. Die zuständigen Kantonsbehörden wollen auf diese Weise sicherstellen, dass die frisch zugezogene Person den hiesigen Gegebenheiten im Strassenverkehr gewachsen ist und das Niveau ihrer Fahrkompetenz den schweizerischen Anforderungen genügt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer einen Führerausweis aus einem bestimmten Land (siehe vollständige Liste unten) besitzt, für die oder den ist der Umtausch eine Formalität – oder zumindest fast, denn diese Personen müssen sich «nur» einer theoretischen Prüfung, also gar keiner, unterziehen. Die Voraussetzungen zur Erlangung des Führerausweises in den aufgeführten Ländern werden nämlich denjenigen in der Schweiz gleichgestellt. Diesen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die Prüfungstortur also erspart: Es reicht, dass sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorbeigehen. Im Gegensatz dazu müssen berufsmässige Fahrerinnen und Fahrer stets Zusatzprüfungen ablegen, unabhängig davon, ob sie ein Taxi, einen Bus oder einen Lastwagen lenken.

Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Führerausweis im Ausland erwerben und ihn danach in der Schweiz umtauschen möchten, um so das Verfahren hierzulande zu umgehen, wird angeraten, sich diesen Schritt zweimal zu überlegen: Tatsächlich muss man mindestens zwölf Monate im fraglichen Land ansässig gewesen sein, bevor der schweizerische Führerausweis beantragt werden kann.

Von der Kontrollfahrt befreit sind Inhaber und Inhaberinnen ausländischer Führerausweise aus: Belgien,Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Nur von der Kontrollfahrt befreit sind Inhaber und Inhaberinnen ausländischer Führerausweise aus: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA

2 Kommentare zu “Umtausch ausländischer Führerausweise unter der Lupe”

  1. Wenn doch Führerausweisinhaber aus Australien, Japan und Neuseeland beim Umtausch des Führerausweises befreit sind, warum nicht auch Indische Staatsangehörige?
    Das ist höchst unlogisch.
    Freundliche Grüsse
    Beat

    1. Wenn doch Führerausweisinhaber aus Taiwan beim Umtausch des Führerausweises befreit sind, warum nicht auch Chinesische Staatsangehörige?
      Auch das ist höchst unlogisch.
      Freundliche Grüsse
      Lukas

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