Umtausch ausländischer Führerausweise unter der Lupe

Personen, die erst seit Kurzem in der Schweiz leben, müssen ihren ausländischen Führerausweis nach zwölf Monaten Aufenthalt zwingend gegen einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Allerdings wird dieser «Tausch» nicht bedingungslos gewährt: Die zuständigen Behörden des Wohnkantons können die Fahreignung mit einer Kontrollfahrt prüfen.

Administrative Hürden. Sich in einem neuen Land niederzulassen, bedeutet oft auch, in die dortige Verwaltung «einheiraten» zu müssen, nicht zuletzt wegen der zahllosen Anmeldungen, die es vorzunehmen, der Formulare, die es auszufüllen, und der Dokumente, die es zu beantragen gilt, wie zum Beispiel den Führerausweis. Wer neu in die Schweiz zieht, muss den ausländischen Führerausweis spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten Aufenthalt gegen sein schweizerisches Pendant umtauschen lassen. Doch Vorsicht: Es reicht nicht, im kantonalen Strassenverkehrsamt vorstellig zu werden, um den Umtausch zu vollziehen.Der Umtausch setzt bei allen Führerausweisen grundsätzlich das Absolvieren einer Kontrollfahrt voraus. Für den Umtausch der zumeist berufsmässig genutzten Kategorien (C, C1, D, D1 oder Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport) ist zudem das Bestehen einer Zusatztheorieprüfung vorausgesetzt. Die zuständigen Kantonsbehörden stellen so sicher, dass die frisch zugezogene Person den hiesigen Gegebenheiten im Strassenverkehr gewachsen ist und das Niveau ihrer Fahrkompetenz den schweizerischen Anforderungen genügt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer einen Führerausweis aus einem bestimmten Land (siehe vollständige Liste unten) besitzt, für die oder den ist der Umtausch eine Formalität, denn sie sind von der Kontrollfahrt und teilweise auch von der Zusatztheorieprüfung ausgenommen. Die Voraussetzungen zur Erlangung des Führerausweises in den aufgeführten Ländern werden nämlich denjenigen in der Schweiz gleichgestellt. Diesen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die Prüfungstortur also erspart: Es reicht, dass sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorbeigehen. 

Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Führerausweis im Ausland erwerben und ihn danach in der Schweiz umtauschen möchten, um so das Verfahren hierzulande zu umgehen, wird angeraten, sich diesen Schritt zweimal zu überlegen: Tatsächlich muss man mindestens zwölf Monate im fraglichen Land ansässig gewesen sein, bevor der schweizerische Führerausweis beantragt werden kann.

Von der Kontrollfahrt und der Zusatztheorieprüfung befreit sind Inhaber und Inhaberinnen ausländischer Führerausweise aus: Belgien,Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Nur von der Kontrollfahrt befreit sind Inhaber und Inhaberinnen ausländischer Führerausweise aus: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA

5 Kommentare
  1. Beat Pisa sagte:

    Wenn doch Führerausweisinhaber aus Australien, Japan und Neuseeland beim Umtausch des Führerausweises befreit sind, warum nicht auch Indische Staatsangehörige?
    Das ist höchst unlogisch.
    Freundliche Grüsse
    Beat

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    • sam sagte:

      Haben sie schon einmal gesehen wie der Verkehr dort (in vielen Orten) aussieht? Das ist nicht zu vergleichen mit Australien, Neuseeland und nicht einmal mit Japan.

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      • Beat sagte:

        Ich persönlich bin in Indien gefahren. Selbstverständlich ist es eine grosse Herausforderung für einen Europäer, welcher sich wahrscheinlich eher nicht einer solchen Herausforderung stellen würde. Das mit der Kontrollfahrt von Inder in Europa verstehe ich trotzdem nicht. Vor allem wenn ich sehe wie ein Europäer, mit Ausnahme der Nordländer welche sich im allgemeinen als gute bis sehr gute Lenker bewähren. Wenn ich aber als Beispiel Italiener, Franzosen usw. beobachte, welch die Schweizerqualität täglich immer mehr in den Dreck ziehen, so frage ich mich warum nicht gleich für alle eine Tauglichkeitsprüfung erhoben wird. Es ist irgend wie nicht fair den anderen gegenüber. Entweder oder…..

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    • Lorenzo Quolantoni sagte:

      Guten Tag,

      Wir danken Ihnen für Ihre Frage. Der Unterschied liegt in der Zusatztheorieprüfung, von der Personen aus den genannten Ländern (Belgien, Bulgarien usw.) auch befreit sind.

      Personen, die aus einem der Länder der anderen Gruppe (Andorra, Australien usw.) kommen, müssen die Zusatztheorieprüfung bestehen.

      Wir haben diese Klarstellung im Blog vorgenommen. Wir hoffen, dass es Ihnen hilft.

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