Umtausch ausländischer Führerausweise unter der Lupe
Personen, die erst seit Kurzem in der Schweiz leben, müssen ihren ausländischen Führerausweis nach zwölf Monaten Aufenthalt zwingend gegen einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Allerdings wird dieser«Tausch» nicht bedingungslos gewährt: Die zuständigen Behörden des Wohnkantons können die Fahreignung mit einer Kontrollfahrt prüfen.