Die Sicherheitsholzerei: von Bäumen, Sicherheit und der Rolle des ASTRA

Für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf der Nationalstrasse muss das Bundesamt für Strassen ASTRA im Zuge der sogenannten «Sicherheitsholzerei» auch Bäume fällen. Dieser Beitrag klärt, wann und weshalb das ASTRA eingreifen muss.

Unter die Motorengeräusche vorbeifahrender Autos und Lastwagen auf der A13 zwischen Sennwald und Wartau mischte sich Ende Februar vermehrt auch das Geräusch von rasselnden Kettensägen und knarzenden Bäumen. Innerhalb von zwei Wochen wurden neben dem 18 Kilometer langen Streckenabschnitt kranke Eschen gefällt: Knapp 240 Bäume waren dem aus Ostasien stammenden Pilz Hymenoscyphus fraxineus befallen. Dessen Sporen befallen meist im Sommer die Eschenblätter, von wo aus der Erreger in die Triebe vordringt und so das sogenannte Eschentriebsterben – auch Eschenwelke genannt – verursacht. Vor allem junge Bäume sterben nach einer Infektion in grosser Zahl ab – bei älteren Bäumen kann der Vorgang mehrere Jahre dauern. Bis heute ist kein wirksames Gegenmittel gegen diese Baumkrankheit bekannt. Befallene Eschen in unmittelbarer Nähe zur Nationalstrasse stellen damit eine potentielle Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden dar und müssen daher vielfach gefällt werden.

Das Fällen von kranken Eschen entlang der A13 ist nur ein Beispiel der sogenannten «Sicherheitsholzerei», die das Bundesamt für Strassen ASTRA zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Nationalstrassennetzes durchführt. Mit dieser Massnahme wird verhindert, dass Bäume und Äste durch stürmischen Wind oder starken Schneefall auf die Strasse fallen. Kranke Bäume haben zudem die Eigenschaft, ohne jegliche Vorwarnung, umzufallen, was ein besonderes Gefährdungspotential darstellt. Aus diesem Grund müssen kranke und instabile Bäume präventiv gefällt werden, bevor sie grösseren Schaden anrichten können.

Das ASTRA strebt für die Sicherheit der Strasse einen gestuften Waldrand mit folgenden Zonen an:

Bild: Grafische Darstellung eines idealtypisch gestuften Waldrands

Die Baumbestände in der Zone der Sicherheitsholzerei werden regelmässig kontrolliert. Diese Zone beginnt ca. 4 Meter neben dem Fahrbahnrand und reicht bis maximal 30 Meter in die anliegenden Grünflächen hinein. Auf den ersten 10 Metern müssen standsichere Bäume und Sträucher stehen, da bei starken Niederschlägen, Nassschnee oder Sturm Äste oder ganze Bäume auf die Fahrbahn fallen könnten. Ab einer Entfernung von 10 bis 30 Metern vom Fahrbahnrand beurteilen Förster die Gefahrensituation. Sie entscheiden über selektive Eingriffe in diesem Bereich.

Oberhalb der Zone der Sicherheitsholzerei befindet sich der sogenannte «Schutzwald», der eine wichtige Schutzfunktion für die Verkehrsteilnehmenden und die Nationalstrasse einnimmt. Sein intakter Baumbestand mit dem entsprechenden Wurzelwerk sorgt dafür, dass Steinschläge, Erdrutsche und Schneelawinen möglichst vermieden werden. Das Bundesamt für Strassen steuert daher Gelder für die Schutzwaldpflege bei, die dann durch die Kantone ausgeführt wird.

Bild: Beispielhafte Darstellung eines Schutzwaldes inklusive Sicherheitsholzerei

Der Bereich der Sicherheitsholzerei tangiert oft auch Flächen, die nicht dem Bundesamt für Strassen gehören, weshalb solche Eingriffe die Zustimmung der Grundeigentümer erfordern. Bäume, die zum Wald im rechtlichen Sinne gehören, dürfen überdies nur in Absprache mit den kantonalen Forstdiensten gefällt werden. Die Gebietseinheiten, welche im Auftrag des ASTRA für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen zuständig sind, arbeiten deshalb bei Sicherheitsholzarbeiten eng mit den privaten Grundeigentümern und den Förstern zusammen. 

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