Wie die Schweizer Autobahnen zu grünen Tafeln gekommen sind

Quelle: Kantonspolizei Zürich

Verkehrsteilnehmende in der Schweiz wissen: Autobahntafeln sind grün. Übertritt man Landesgrenzen, hilft dieses Wissen jedoch nicht immer. In Deutschland und Frankreich sucht man vergeblich nach grünen Autobahnschildern. Und selbst in der Schweiz waren die Tafeln nicht immer grün: Alte Fotoaufnahmen zeigen blaue Signalisationen. Der ASTRA-Blog schafft Klarheit im Farben-Wirrwarr.

Als vor rund 55 Jahren die A3 zwischen Zürich-Wollishofen und Richterswil eröffnet wurde, galten Autobahnen noch als Neu- und Seltenheit. Gerade die A3 mit einer tollen Sicht auf den Zürichsee verleitete Velofahrende immer wieder dazu, den Weg über die Autobahn zu wählen. Nicht selten musste die Kantonspolizei Zürich daher Velofahrende von der Autobahn wegweisen.

In diesem Kontext entstand 1971 bei der Autobahneinfahrt Wädenswil ein interessantes Foto: Ein Polizist erklärt einem Velofahrer, dass er die Autobahn nicht benutzen darf. Hierfür zeigt er auf das Signal «Autobahn». Doch warum ist diese Tafel nicht grün? Handelt es sich allenfalls um einen Bildfehler?

Ein Blick in die Verordnung über die Strassensignalisation vom 31. Mai 1963 liefert eine Erklärung: Im Grundsatz waren alle Hinweissignale blau. Dies galt nicht nur für Hauptstrassen, sondern auch für die Kennzeichnung von Autobahnen und Autostrassen. Erst 1972, mit der Änderung der Verordnung, erhielten sämtliche Wegweisertafen auf Autobahnen sowie Signale, die in Richtung Autobahnen und Autostrassen weisen, den grünen Anstrich.

Warum hat die Schweiz 1972 entschieden, die Strassen unterschiedlich zu signalisieren? Die Antwort liefert die Geschichte der Schweizer Autobahn: Im Unterschied zu anderen Ländern beginnt die Schweiz spät mit dem Bau von Autobahnen. Planungen eines Strassenkreuzes, das den Durchgangsverkehr zwischen dem Bodensee und Genf bzw. zwischen Basel und Chiasso aufnehmen sollte, gehen zwar auf die 1940er-Jahre zurück. Erst mit dem Nationalstrassengesetz, das 1960 in Kraft getreten ist, wurden aber die gesetzlichen Grundlagen für das Nationalstrassennetz geschaffen. Dieses Gesetz sah unter anderem rund 800 km Autobahnen vor. 

In der Folge wurden in den 60er Jahren wichtige Autobahn-Teilstücke realisiert. Bis mit dem N1-Abschnitt Oensingen-Hunzenschwil (85 km) eine erste wirklich längere Strecke eröffnet wurde, dauerte es jedoch bis 1967.

Auf den neu geschaffenen Autobahnen galten bzw. gelten noch heute eigene Regeln: Sie dürfen nur mit Motorfahrzeugen befahren werden, sind nur bei definierten Ein- und Ausfahrten zu befahren und weisen richtungsgetrennte Fahrbahnen auf. Entsprechend mussten diese Hochleistungsstrassen mit ihren speziellen Regeln anders als Hauptstrassen signalisiert werden. Da die Hauptstrassen bereits blau signalisiert waren, entschied man sich für die Farbe Grün.

Die Wahl der Farbe hat die Schweiz nicht willkürlich getroffen. Mit grünen Autobahntafeln orientierte sie sich an internationalen Standards. Im Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das an einer UN-Konferenz im Herbst 1968 erarbeitet wurde, wird festgehalten, dass Autobahnen und Autobahnen gleichgestellte Strassen entweder blau oder grün signalisiert werden müssen. Die Wahl der jeweiligen Farbe kann jedes Land selbst treffen. Während die Schweiz oder Italien ihre Autobahnen grün signalisierten, haben sich Frankreich, Deutschland oder Österreich für blaue Tafeln entschieden.

Auch wenn das Abkommen für die Schweiz erst 1992 in Kraft getreten ist, orientierte sich die Schweiz bei den Signalisationen bereits davor am Wiener Übereinkommen. Mittlerweile ist das Übereinkommen in 68 Ländern in Kraft und führt zu einer international verständlichen Sprache der Verkehrszeichen.

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