Der Bund am Steuer
Als in den 1920er-Jahren die Zahl der Fahrzeuge auf den Strassen rasant zunimmt, überträgt das Schweizer Stimmvolk dem Bund die uneingeschränkte Zuständigkeit für den Strassenverkehr. Nach langem Hin und Her wird 1932 ein erstes Bundesgesetz verabschiedet.
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