Die Typengenehmigung auf dem Prüfstand

Mit dem Aufkommen des automatisierten Fahrens gewinnt die Typengenehmigung an Bedeutung. Damit sollen die Konformität und vor allem die Sicherheit der Fahrzeuge gewährleistet werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt die notwendigen Bewilligungen für die Durchführung der Tests auf öffentlichen Strassen aus.

Die sich abzeichnende Revolution erforderte intensive Arbeit hinter den Kulissen. Damit das automatisierte Fahren in der Schweiz Wirklichkeit wird, musste via Verordnung geregelt werden, was Autofahrerinnen und Autofahrer künftig tun dürfen. Ausserdem musste sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge und die neuen Systeme für den Verkehr zugelassen sind. Das Zulassungsverfahren wurde ebenfalls an die tiefgreifende technische Veränderung angepasst. Typengenehmigungen werden sogar noch wichtiger, da sie die Konformität und insbesondere die Sicherheit der selbstfahrenden Fahrzeuge gewährleisten.

Lokale Besonderheiten

Wie konventionelle Fahrzeuge benötigen auch die automatisierten PWs und Shuttles eine EU-Typengenehmigung. Das ASTRA erteilt für automatisierte Fahrsysteme keine Typengenehmigungen. «Genehmigungsanträge für Automatisierungssysteme müssen in einem Land der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat der UNECE eingereicht werden», erläutert Armin Jost, Spezialist Fahrzeugvorschriften beim ASTRA. Bei der Antragseinreichung gibt der Hersteller an, in welchen Ländern er sein automatisiertes Fahrsystem verfügbar machen möchte. Er muss nachweisen, dass sein System die lokalen Verkehrsregeln einhält. Jedes Land kennt eigene und besondere Verkehrsvorschriften wie z. B. die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Auch Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierung können sich unterscheiden.

Verlangte Ortskenntnisse

Systeme wie der Autobahnpilot müssen also in der Lage sein, alle Besonderheiten der Strassen des jeweiligen Einsatzgebiets zu kennen, bevor die Behörden grünes Licht geben. Dies gilt natürlich auch für die Schweiz. Die Hersteller werden in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen wie den TÜVs alle notwendigen Tests vornehmen – zunächst im Simulator und später auf einer gesperrten Strecke. Oft ist jedoch eine Überprüfung unter realen Bedingungen notwendig. Hier tritt das ASTRA auf den Plan. Armin Jost erklärt dazu: «Für Tests auf einer öffentlichen Strasse braucht man eine Bewilligung des ASTRA.» Diese bezeichnet den Strassenabschnitt, auf dem die Prüforganisation ihre «Feldversuche» durchführen darf. Potenziell enthält die Bewilligung auch noch weitere Vorgaben, wie etwa die Tageszeiten, an denen sie gültig ist. Damit soll die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmenden gewährleistet und den spezifischen Testbedingungen entsprochen werden.

Wenn das Ziel beispielsweise darin besteht, die Fahrweise des Systems in Staus zu testen, so gilt die Genehmigung für die Hauptverkehrszeit und einen besonders stark befahrenen Abschnitt. «Weil wir im ASTRA einen guten Überblick über den Verkehr und das Nationalstrassennetz in der Schweiz haben, können wir sehr gezielt die Orte auswählen, die sich je nach Bedarf am besten für die Durchführung der Tests eignen», ergänzt Armin Jost. Die Kenntnisse über die Verhältnisse in der Schweiz und die Empfehlungen sind für die technischen Dienste und die Autohersteller sehr wichtig. «Diese Versuche sind sehr teuer», betont der Experte des ASTRA.

Spezielle Regelungen für führerlose Fahrzeuge

Das Genehmigungsverfahren für führerlose Fahrzeuge wie Robotaxis und Shuttlebusse für den Personentransport läuft ähnlich wie bei PWs mit Autopiloten für Autobahnen. Auch hier muss ein Genehmigungsgesuch in einem Land eingereicht werden, das über dafür zuständige Prüfstellen verfügt, wie etwa Deutschland oder Frankreich. Da jedoch die Verfahren womöglich sehr langwierig sind und eine Niederlassung in der EU erfordern, kann das ASTRA in bestimmten Fällen Bewilligungen erteilen. «Die Verordnung über das automatisierte Fahren enthält zwei Ausnahmen, die es erlauben, ein Fahrzeug auch ohne Typengenehmigung zuzulassen», führt Armin Jost an. Doch auch hier gelten Regeln: Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Fahrzeugs muss nachweisen, dass das System bereits alle erforderlichen Tests und Simulationen durchlaufen hat. Innovationen sollen nicht durch zu hohe bürokratische Hürden gebremst werden – allerdings ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.

Mehr interne Kompetenzen

Die Marktüberwachung gehört zu den Aufgaben des ASTRA. Die in der Schweiz in den Handel gebrachten Fahrzeuge müssen der Typengenehmigung entsprechen und die geltenden Normen erfüllen. Das ASTRA kann in den Handel gebrachte Fahrzeuge überprüfen. Dies gilt auch für automatisierte Fahrzeuge. Da es sich hierbei aber um Neuland handelt, muss sich das ASTRA das erforderliche Wissen noch aneignen. Die Marktüberwachung hat mit dem automatisierten Fahren an Bedeutung gewonnen: Künftig sind die Hersteller verpflichtet, sämtliche Informationen zu sicherheitskritischen Vorfällen zu liefern.

 

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