Strassenverkehr 2026: Die wichtigsten Änderungen
Ab 2026 wird die Fahrzeugzulassung digitaler und schneller, CO₂-Sanktionen werden erstmals direkte Voraussetzung für die Zulassung und ab Juli treten neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr in Kraft.
2026 bringt tiefgreifende Neuerungen im Schweizer Strassenverkehr. Im Zentrum stehen die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung, klarere Umweltauflagen sowie Anpassungen im internationalen Lieferwagenverkehr.
Fahrzeugzulassung wird digital
Ab dem 1. Januar 2026 können elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) direkt aus europäischen Datenbanken abgerufen werden. Die gewonnenen Einzelfahrzeugdaten fliessen automatisch ins Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ). Für viele Neufahrzeuge, insbesondere Personenwagen, wird die Zulassung damit rein administrativ möglich, ganz ohne physische Prüfung im Strassenverkehrsamt. Das beschleunigt Prozesse und reduziert den Aufwand für alle Beteiligten.
Auch organisatorisch wird vereinfacht: Kontrollmarken auf Prüfungsberichten entfallen, Gebühren werden künftig elektronisch oder periodisch abgerechnet. Zudem sind Fahrzeuge mit gültiger EU-Übereinstimmungsbescheinigung grundsätzlich von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit.
Kontrollschild nur noch bei bezahlter CO₂-Sanktion
Neu wird die Entrichtung einer allfälligen CO₂-Sanktion zwingende Voraussetzung für die Erteilung von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern. Alternativ kann das Fahrzeug einer Neuwagenflotte oder Emissionsgemeinschaft zugewiesen werden. Erst wenn die entsprechende Bestätigung vorliegt, darf das Fahrzeug vom Strassenverkehrsamt in Verkehr gesetzt werden.
Ab 1. Juli 2026: mehr Sicherheit im internationalen Lieferwagenverkehr
Für grenzüberschreitende Transporte gelten künftig strengere Regeln: Fahrzeuge und Kombinationen über 2,5 Tonnen (Lieferwagen) fallen neu unter die Arbeits- und Ruhezeitverordnung, sofern mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf Fahren entfällt. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit und faire Arbeitsbedingungen.
Ausblick: Automatisiertes Fahren in der Fahrausbildung
Seit 2025 verfügt die Schweiz über einen klaren Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren: Autobahnpiloten, führerlose Fahrzeuge auf bewilligten Strecken und automatisiertes Parkieren in entsprechend signalisierten Bereichen. Assistenz- und Automatisierungssysteme sind bereits Teil der Führerprüfungen. Nun werden sie ab 2027 auch im Verkehrskundeunterricht vertieft behandelt.







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