Fahrassistenzsysteme: Der Unfalldatenschreiber kommt nächstes Jahr. Weitere folgen

ABS, ESP, Parkpiepser oder gar Rückfahrkameras, Spurhaltehilfen sowie Abstandstempomaten: An diese Assistenzsysteme sind sich viele Autofahrende bereits heute gewöhnt. Sie helfen uns, sicher und bequem den Alltag auf den Strassen zu bewältigen. Viele gehören zur Grundausstattung moderner Fahrzeuge oder sind vorgeschrieben, damit ein Fahrzeug überhaupt erstmals in Verkehr gesetzt werden kann. 

Fahrassistenzsysteme werden laufend weiterentwickelt, neue Funktionen kommen hinzu. Interessant und äusserst wichtig sind Systeme, welche das Fahren sicherer machen und so einen wesentlichen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit für alle weiter verbessern.

In den nächsten Jahren werden deshalb mehrere Fahrassistenzsysteme für Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Lastwagen, Busse und Gesellschaftswagen obligatorisch.

Der Unfalldatenschreiber – eine «Black Box» wie im Flugzeug?

Neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen, müssen ab Juli 2022 mit einer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung – oder eben einem Unfalldatenschreiber – ausgerüstet sein. Dieses System soll helfen, nach einem Verkehrsunfall herauszufinden, ob und wie verschiedene Fahrzeugausrüstungen funktioniert haben. Fragen wie ob der Blinker gestellt, das Licht an war oder der Airbag sich ordnungsgemäss geöffnet hat, lassen sich so klären.

Anders als bei Flugdatenschreibern in Flugzeugen («Black Box») werden im Auto oder Lieferwagen nicht Daten der gesamten Wegstrecke gespeichert, sondern nur ab fünf Sekunden vor dem Unfallereignis bis zu dessen Ende, also beispielsweise bis ein Fahrzeug nach einem Überschlag zum Stillstand kommt. Die Daten verbleiben auch im Fahrzeug, sie werden nicht übertragen, sie müssen ausgelesen werden. Im Vergleich zur Luftfahrt handelt es sich hier eher um eine «Black Box light».

Ab Juli 2022 müssen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, welche neu auf den Markt kommen und so erstmals eine europäische Gesamtgenehmigung erhalten, mit einem solchen Unfalldatenschreiber ausgerüstet sein. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gilt diese Ausrüstungspflicht für alle neue verkauften Fahrzeuge dieser Kategorien.

Bei schweren Motorfahrzeugen wie Lastwagen oder Busse folgt die Einführung im Januar 2026 für neue Typen und im Januar 2029 für alle Fahrzeuge

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)

Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Dabei spielt es keine Rolle, ob man unabsichtlich oder bewusst zu schnell unterwegs war. Der intelligente Geschwindigkeitsassistent – oder englisch Intelligent Speed Adaptation (ISA) genannt – hilft und unterstützt Fahrerinnen und Fahrer, das signalisierte Tempo einzuhalten. ISA greift ein und passt die Fahrgeschwindigkeit entsprechend der Signalisation an. Diese Funktion bleibt aber übersteuerbar. So kann je nach Situation trotzdem schneller gefahren werden, zum Beispiel während einem Überholmanöver. ISA wird ab Juli 2022 für neue Typen (Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Motorfahrzeuge) obligatorisch, für die Ausrüstung für alle folgt im Juli 2024.

Dies sind zwei Beispiele, die komplette Übersicht finden Sie hier:

www.astra.admin.ch/fahrassistenzsysteme

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