Wie der Bund Nationalstrassen räumlich abstimmt

Die Schweiz braucht auch in Zukunft ein sicheres und verlässliches Nationalstrassennetz. Für die vorausschauende Planung nutzt das ASTRA verschiedene Instrumente. Eines davon ist der Sachplan Verkehr, genauer dessen Infrastrukturteil Strasse (SIN).

Der Sachplan zeigt auf, wie das Nationalstrassennetz weiterentwickelt werden soll. Dabei geht es nicht nur um Staus oder Engpässe, sondern auch um Fragen der Raumplanung: Wo wächst die Bevölkerung? Wo entstehen neue Siedlungen oder Arbeitsplätze? Und wie entwickelt sich der Verkehr?

Der SIN berücksichtigt dies – und stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des Raumplanungsgesetzes sowie auf politische Beschlüsse von Volk, Parlament und Bundesrat. Die erste Version wurde 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Inzwischen haben sich Rahmenbedingungen verändert – deshalb wurde der Sachplan überarbeitet und liegt nun zur Prüfung bei Kantonen und Gemeinden.

Was steht im SIN?

Der Sachplan besteht aus zwei Teilen:

  • Konzeptteil: Hier werden Ziele, Grundsätze und Strategien formuliert – zum Beispiel zur besseren Nutzung von Pannenstreifen, zum Ausbau einzelner Abschnitte oder zur Integration von Wildtierkorridoren. Auch neue Anforderungen wie die Förderung des Veloverkehrs sind berücksichtigt.
  • Objektblätter: Sie zeigen konkrete Ausbauvorhaben – aktuell in den Kantonen Freiburg, Tessin und Uri, wo der Bundesrat bereits generelle Projekte genehmigt hat.

Das ASTRA hat das für das Raumplanungsgesetz zuständige Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in die Erarbeitung einbezogen und den SIN mit den hauptsächlich betroffenen Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Umwelt (BAFU) abgestimmt.

Was ist der Unterschied zum STEP?

Der SIN legt die langfristigen Planungsziele und -aufgaben fest – das sogenannte STEP Nationalstrassen dagegen enthält im Vierjahresrhythmus die vom Bundesrat vorgeschlagenen baureifen Ausbauprojekte. Das Parlament entscheidet dann über deren Finanzierung. Beide Instrumente sind eng aufeinander abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig.

Wie geht es weiter?

Kantone und Gemeinden haben drei Monate Zeit, zur überarbeiteten Version des SIN Stellung zu nehmen. Ihre Rückmeldungen werden anschliessend ausgewertet und fliessen in die endgültige Fassung ein. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 den SIN2025 beschliessen.

Die Anhörungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des ASTRA : Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) 

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