Die Komplexität des Lärmschutzes
Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Strassenlärm ist eine der zentralen Aufgaben des ASTRA. Um schweizweit einen einheitlichen Standard umzusetzen, ist die Lärmthematik bis ins kleinste Detail geregelt.
Seit 2008 ist der Bund, vertreten durch das ASTRA, Bauherr und Betreiber des Nationalstrassennetzes. Eine Aufgabe ist dabei der Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm. Um schweizweit den gleichen Standard umzusetzen, gelten enge gesetzliche Richtlinien. Das Umweltschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung und weitere Regelwerke definieren genau, wie die Lärmbelastung ermittelt wird und unter welchen Umständen das ASTRA Lärmschutzmassnahmen ergreifen darf und auch muss.
Die Lärmbelastung wird mittels eines hochkomplexen mathematischen Modells für jeden Abschnitt der Nationalstrassen in einer sogenannten «Zustandserfassung Lärm» ermittelt. Dabei fliessen unzählige Faktoren wie das Verkehrsaufkommen, die gefahrene Geschwindigkeit, die Art und der Zustand des Belags oder die Topografie in die Berechnung mit ein. Zudem werden streng normierte Kurzzeit- und Langzeitmessungen vor Ort durchgeführt, um die Daten abzugleichen. So entsteht nach intensiver Arbeit eine Datenbank, welche die Lärmbelastung für jedes einzelne Gebäude und für jedes Stockwerk entlang der Nationalstrasse einzeln auflistet und so ersichtlich wird, wo Grenzwertüberschreitungen vorliegen. Dabei wird aber nicht nur die heutige Lärmbelastung ermittelt, sondern aufgrund des prognostizierten Mehrverkehrs auch die Lärmbelastung in der Zukunft.
Werden Grenzwertüberschreitungen festgestellt, müssen Massnahmen überprüft werden, damit die Grenzwerte wieder eingehalten werden können. In einem ersten Schritt wird versucht, den Lärm gar nicht erst entstehen zu lassen. Dafür wird oft ein lärmmindernder Belag eingebaut. Reicht dies noch nicht, wird die Ausbreitung des Lärms reduziert, z.B. mit Lärmschutzwänden. Damit das ASTRA Lärmschutzwände errichten darf, müssen diese aber wirtschaftlich tragbar sein. Die Fläche, die geschützt werden kann, wird mit den Kosten in ein Verhältnis gesetzt und in einen sogenannten «Wirtschaftlichen Tragbarkeits-Index», kurz WTI, übertragen. Nur wenn der WTI mindestens den Wert 1.0 erreicht, gilt die Massnahme als wirtschaftlich tragbar und darf, ja muss, realisiert werden. Die Ermittlung der Lärmbelastung sowie die Umstände, unter denen das ASTRA Lärmschutzmassnahmen ergreifen darf und auch muss, folgen also einem streng reglementierten Vorgehen. Handlungsspielraum bleibt da praktisch keiner übrig.
In den fünfzehn Jahren, in denen das ASTRA für den Lärmschutz entlang der Nationalstrassen zuständig ist, wurden bis Mitte 2022 Lärmschutzmassnahmen im Umfang von rund CHF 3.3 Milliarden umgesetzt. Damit konnten 95 Prozent des über 2’200 km langen Nationalstrassennetzes bereits saniert werden. Nichtsdestotrotz wird der Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm aufgrund des zunehmenden Verkehrsaufkommens – wenngleich zukünftig weniger stark – eine Daueraufgabe des ASTRA bleiben.
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