Automatisiertes oder assistiertes Fahren? Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Stufen 2 und 3

Auf den Schweizer Strassen sind immer intelligentere Fahrzeuge unterwegs. Für Lenkerinnen und Lenker mag der Unterschied zwischen Fahrassistenz und automatisiertem Fahren wie eine blosse Nuance erscheinen. Dabei ist diese Abgrenzung entscheidend. Wir ordnen ein.

Mit den modernsten Systemen ausgestattete Fahrzeuge können in bestimmten Situationen eigenständig lenken, die Geschwindigkeit anpassen oder sogar die Fahrspur wechseln. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden in diesem Zusammenhang die Begriffe «Assistenzsystem» und «Automatisierungssystem» oft miteinander verwechselt. Der Unterschied ist jedoch wesentlich: Davon hängt ab, was am Steuer erlaubt ist und ob die Hände vom Lenkrad genommen werden dürfen. Zudem ist die Abgrenzung massgebend dafür, wer im Falle von Verkehrsregelverletzungen haftet.

Stufe 2: Der Mensch fährt, das Auto unterstützt

Die meisten modernen Fahrzeuge, selbst die fortschrittlichsten, sind nicht höher als in Stufe 2 eingeordnet. Einige Hersteller verwenden für ihre leistungsfähigsten Systeme zuweilen auch Bezeichnungen wie «2+» oder «2++». Bei all diesen Varianten handelt es sich jedoch um Fahrassistenzsysteme. Entsprechend ausgestattete Fahrzeuge können beispielsweise gleichzeitig das Lenken und die Geschwindigkeitsgestaltung übernehmen und so die Spur und den Abstand halten. Das sind praktische Hilfsmittel, zentral ist jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Assistenz handelt: Bei nicht idealen Verkehrs- oder Wetterbedingungen kommen diese Systeme an ihre Grenzen.

Aus rechtlicher Sicht liegt die Verantwortung deshalb nach wie vor bei der Fahrerin oder beim Fahrer. Daher gilt stets: Hände am Lenkrad, Blick auf die Strasse, volle Konzentration auf den Verkehr. Die Assistenzsysteme dienen dem Komfort und der Sicherheit, nehmen einem das Fahren jedoch nicht ab.

Stufe 3: Das Auto fährt, der Mensch überwacht

Automatisierungssysteme der Stufe 3 fallen nicht mehr unter die Kategorie der Fahrassistenz. In klar umrissenen Situationen, etwa auf der Autobahn und bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit, kommt hier dem Fahrzeug die Verantwortung für die Fahraufgabe zu. Deshalb darf die Lenkerin oder der Lenker bei solchen Systemen unter bestimmten Voraussetzungen die Hände vom Steuer nehmen. In der Schweiz ist derzeit nur ein Anwendungsfall der Stufe 3 erlaubt, nämlich die Nutzung von Autobahnpiloten auf Autobahnen und -strassen.

Allerdings muss die Fahrerin oder der Fahrer laut Gesetz jederzeit wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen können, sobald das System dazu auffordert, zum Beispiel mit einem Piepston. Konkret bedeutet dies, dass die Lenkerin oder der Lenker ein Risiko eingeht, wenn sie oder er beispielsweise mit dem Handy telefoniert, denn dies kann den rechtzeitigen Griff ans Lenkrad verzögern oder erschweren. Kommt es zu einem Unfall, kann bei Systemen der Stufe 3 die Haftung aber auch auf den Hersteller übergehen.

Stand April 2026: Kein Automatisierungssystem zugelassen

Dass der Einsatz solcher Technologien gesetzlich erlaubt ist, bedeutet nicht zwingend, dass diese für Autofahrerinnen und Autofahrer tatsächlich verfügbar sind. Bis heute wurde denn auch noch kein Automatisierungssystem offiziell für den Verkehr in der Schweiz zugelassen. Mit solchen Systemen ausgestattete Fahrzeuge sind hierzulande erst im Rahmen von Pilotprojekten auf den Strassen unterwegs. Diese Versuche, unter anderen diejenigen im Furttal (ZH), in Arbon (TG) und in Bern (siehe verlinkte Blogbeiträge), werden vom ASTRA betreut.

Fazit: Der rechtliche Rahmen für automatisiertes Fahren ist vorhanden, jedoch verkehren noch keine zugelassenen Fahrzeuge der Stufe 3 auf Schweizer Strassen. Bei Assistenzsystemen der Stufe 2 bleibt die Haftung unabhängig von der Bezeichnung vollumfänglich bei der Lenkerin oder dem Lenker.

18 Kommentare
  1. Bundesamt für Strassen / Office fédéral des routes / Ufficio federale delle Strade sagte:

    Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

    Wir schätzen das grosse Interesse und die angeregte Diskussion. Ergänzend zu den Informationen im Blogbeitrag können wir aktuell folgendes festhalten.

    Der Bund will die Potenziale von Assistenz- und Automatisierungssystemen erschliessen. Sie können einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsfluss leisten. Herstellerinnen und Hersteller können jederzeit ein Gesuch für ihre Systeme stellen. Im Zulassungsverfahren werden Technik, Sicherheit, Einsatzbereich sowie die rechtliche Verantwortlichkeit geprüft.

    Entscheidend ist aber die rechtliche Einordnung der Nutzung bzw. Haftung: Solange die fahrzeugführende Person ein System jederzeit überwachen muss und verantwortlich bleibt, handelt es sich um ein Assistenzsystem. Das heisst: Die lenkende Person trägt – auch bei der Nutzung des Systems – weiterhin die volle Verantwortung und muss je nach Unfallursache auch die z.T. erheblichen Folgen bzw. Kosten tragen.

    Aus Sicht des Bundes braucht es hier darum einen fairen Verantwortungsrahmen: Wer ein System nutzt, muss klar wissen, welche Pflichten und welche Haftungsrisiken damit verbunden sind. Darum gilt: Hände ans Steuer, solange kein zugelassenes Automatisierungssystem verwendet wird.

    Die geltenden rechtlichen Voraussetzungen und das Zulassungsverfahren sind im Blogbeitrag erläutert und bilden die Grundlage für die Beurteilung entsprechender Systeme.

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    • Martin H. sagte:

      Liebes Astra

      Ihr schreibt immer nur von Konsequenzen für Nutzer von Systemen, die ein noch zu beaufsichtigendes Automatisierungssystem nutzen sowie, dass die Hersteller in der Pflicht wären, eine Zulassung zu beantragen.
      Machen wir ein Gedankenspiel. Sicherheitsgurte haben in der Schweiz schon unzählige Leben gerettet. Aber es gab bestimmt auch tragische Unfälle, bei denen Menschen wegen Sicherheitsgurten gestorben sind. Sicherheitsgurten sind seit 1981 in der Schweiz Pflicht. War es zuvor verboten, diese zu nutzen?
      Nun denke man genau dasselbe bei Airbags, ABS, ESP, Notbremsassistenten und vielen anderen kleinen Assistentsystemen, welche Einzug ins Fahrzeug gehalten haben und teilweise sogar Pflicht sind, obwohl sie einen direkten Einfluss auf das Fahrverhalten haben, ohne dass der Fahrzeugführer sie überhaupt beeinflussen könnte.

      Deshalb nochmals die Frage: Weshalb macht das Astra nicht von sich aus einen Vorstoss, um ein Assistenzsystem zu homologieren, welches den Strassenverkehr sicherer machen kann? Und zwar obwohl der Fahrer dieses noch überwachen muss?
      In der Aviatik ist es heute undenkbar, ohne Autopiloten zu fliegen, obwohl selbst diese immer wieder für Unfälle und Todesopfer verantwortlich waren. Aber auch da müssen menschliche Piloten den Autopiloten überwachen. Und gab es in der Luftfahrt je ein Level-System?

      In vielleicht schon 10 oder 20 Jahren wird es wahrscheinlich undenkbar sein. dass ein Fahrzeug ohne automatisiertes Fahren unterwegs ist. Macht doch jetzt den ersten Schritt in der Schweiz nach den mittlerweile 5 EU-Ländern, welche FSD bereits zugelassen haben.

      Bitte.

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    • Roger Maier sagte:

      Mit dieser Ping Pong Taktik gibt es einen grossen Verlierer, der Bürger. Niemand will die Verantwortung übernehmen, dann macht Gesetze, welche die Hersteller und Versicherungen verpflichten!

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  2. Marko Sarafijanovic sagte:

    Am 28.06 hat Tesla die Sicherheitsstatistik für FSD (Supervised) in Europa auf X Veröffentlicht:
    Die Statistik:

    Auf der Autobahn:
    41’900’000km mit NULL (0) Kollisionen.

    Abseits der Autobahn:
    23’800’000km mit 6 Kollisionen.

    Das ist eine 2.8x Reduktion in Kollisionen abseits der Autobahn im Vergleich zu manuell gefahrenen Teslas.

    Wie jeder hier in den Kommentaren bin ich von der VAF komplett enttäuscht.

    Mir ist egal ob ihr FSD (Überwacht) als:
    – Autonomes Fahren
    – Automatisiertes Fahren
    – Asissistiertes Fahren
    Oder SOGAR
    – Menschliches Fahren bezeichnet.

    Was mir und den 50’000 Tesla-Besitzern in der Schweiz NICHT EGAL ist:
    ASTRA blockiert ein System, das nach 65’000’000km 6 (Sechs) statt den statistisch erwarteten 31.7 (Einunddreissig Komma Sieben ) Kollisionen verursacht. Das System ist 5.29 Prozent sicherer. Tesla hat im X Post sogar auf 5.2 abgerundet.

    Hier der Beweis, dass ASTRA FSD blockiert:
    Es erlaubt nur L2 Systeme unter der Bedingung, dass das Lenkrad stets gehalten wird. Trotz den bittenden E-Mails, die das ASTRA von Tesla-Besitzern seit der VAF (2025) ständig erhält.
    Da in keinem Land FSD (Überwacht) in dieser Form existiert, (Tesla muss sicherstellen, dass das Lenkrad stets gehalten wird) muss wegen dem (seit 2021 geltendem Gesetz Tesla eine Schweizer – FSD Version machen.

    Das wird nicht geschehen.
    Kein Mensch glaubt, dass Tesla DAFÜR Zeit verschwendet, da Tesla in der Phase ist, die Robotaxi Version von FSD weiter zu entwickeln. In mehreren US-Städten (Z.B. Austin in Texas) kann jeder Mensch Tesla Robotaxi seit langem nutzen.
    Man zahlt weniger als für ein Taxi und noch weniger als man für ein Waymo zahlt.

    Der Doppelstandard ist schwarz-weiss: Für staatliche Projekte wie AmiGo von der staatlichen PostAuto AG wird das Loslassen des Lenkrades durch Befreiung von Gesetzen erlaubt.
    Trotz Fehlender Statistik über die Sicherheit dieser Fahrzeuge.

    Ein Jahr nach der VAF, die nur L3 erlaubt, ist noch kein einziges Fahrzeug zugelassen. Die Frage ist nicht ob die Schweiz die VAF überarbeiten werden muss.

    Die Frage ist, wie viele Jahre das ASTRA bereit ist, sich zu blamieren. Das 1. Jahr ist bestätigt. Bald auch das 2. Jahr. Getraut sich das ASTRA, 5 Jahre auf ein L3 Fahrzeug zu warten, in der Hoffnung es mit Jubel zuzulassen? Das Ding ist: Auch nach 5 Jahren wird es kein L3 System geben bzw. Niemand wird eines nutzen Wollen . Nur L2, 4, 5 werden angeboten. In KEINEM Land wird L3 seit einem Jahr angeboten. L3 hat im Markt schon verloren.

    Nur die staatlichen Projekte wie AmiGo könnten als L3 Zugelassen werden, falls die Projekte im Stadtverkehr durchfallen.

    Alle staatlichen Projekte zusammengerechnet wären lediglich ein bis zwei Dutzend Fahrzeuge. Auch diese Variante ist eine Blamage für das ASTRA.

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    • Bundesamt für Strassen / Office fédéral des routes / Ufficio federale delle Strade sagte:

      Das Bundesamt für Strassen steht technischen Innovationen sehr offen gegenüber, sei es bei Fahrerassistenzsystemen der Stufen 2 und 2+ oder bei automatisierten Fahrsystemen ab Stufe 3. Solche Systeme können einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsfluss leisten.

      Voraussetzung für ihren Einsatz im Strassenverkehr ist jedoch, dass die jeweils geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Dabei geht es sowohl um die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dieser Systeme als auch um jene der übrigen Verkehrsteilnehmenden.
      Das System von Tesla verfügt derzeit weder über eine europäische Typengenehmigung noch über eine Zulassung für die Schweiz. Das ASTRA hat bislang keinen Antrag von Tesla auf eine entsprechende Genehmigung in der Schweiz erhalten.

      Es bleibt Sache des Herstellers zu entscheiden, in welchen Staaten und zu welchem Zeitpunkt er die erforderlichen Schritte für eine Genehmigung unternimmt.

      Antworten
  3. Robert Rigger sagte:

    Guten Tag,

    zum Thema hands-on / hands-ready:

    ich verstehe, dass hands-on auf Autobahnen Sinn macht. Aber hands-on ausserhalb der Autobahnen ist doch nur hinderlich? Schauen sie sich mal den Lenkradius beim automatischen Parkieren oder bei engen Kurven an. Wenn da die Hand am Lenkrad bleibt, dann wird doch das L2++ System konstant deaktiviert. Und das auch noch mitten im Manöver. So synchron und weit kann ein Fahrer die Hand unmöglich mitdrehen. Ausserhalb der Autobahn ist hands-on definitiv eine Fehler und Gefahrenquelle.

    Ich denke mit dem gut gemeinten zwang zu Hands-On hat man damals nur an Autobahnen gedacht aber nun bewegen sich L2++ Systeme auf Nebenstrassen und Kreuzungen.

    Tesla wird wohl nichts einreichen weil sie das Hands-on nicht wollen. Das wäre bei erhöhtem Unfallrisiko zugleich ein Reputationsrisiko.

    Robert

    Antworten
  4. Mogan Sergiu sagte:

    Sehr geehrte Frau Klein,
    Ich stimme den anderen Kommentaren hier zu.

    Erstens ist Teslas kamerabasiertes Aufmerksamkeitsüberwachungssystem dem veralteten „Hands-on-Wheel“-Ansatz deutlich überlegen. Man kann die Hände am Lenkrad haben und trotzdem nach links aus dem Seitenfenster schauen – oder sogar eine Hand am Lenkrad haben und mit der anderen das Handy halten.

    Zweitens, wie ich bereits gesagt habe: Niemand will Level 3. Weder die Hersteller noch die Menschen.

    Genau deshalb haben Mercedes und BMW ihre extrem limitierten L3-Systeme nach weniger als einem Jahr wieder eingestellt.

    Die Hersteller werden sich entweder in Richtung L2++ bewegen, wie Tesla oder wie Mercedes zusammen mit NVIDIAs Open-Source-Stack Alpamayo, oder direkt in Richtung Level 4.

    Der Ball liegt bei Tesla, aber die Pflicht, die Hände am Lenkrad zu halten, verhindert, dass Tesla überhaupt einen Antrag stellt.

    Es ist bedauerlich, dass Sie den Nutzen solcher L2++-Systeme nicht erkennen.

    Die Menschen sind noch nicht bereit, ihre persönlichen Autos zu 100 % aufzugeben und direkt in fahrerlose L4-Taxis umzusteigen. Level 4 und Level 5 sind langfristig der richtige Weg, aber was machen wir mit all den Fahrern, die heute auf den Straßen unterwegs sind? Sollten wir nicht alles in unserer Macht Stehende tun, um das Fahren sicherer zu machen?

    Genau dafür ist L2++, wie Teslas FSD, gedacht.

    Und an alle, die sagen, dass ein paar Tesla-Fanboys mit FSD nichts an der Verkehrssicherheit ändern werden: Denkt noch einmal an die Menschen, die damals gesagt haben, Teslas Einsatz für Elektroautos werde nichts verändern.

    Nun, es hat sehr wohl etwas verändert.

    Und FSD tut das bereits heute. Der Beweis liegt in der Partnerschaft von Mercedes mit NVIDIA, in Xpengs VLA2 und in vielen anderen Herstellern, die in FSD-ähnliche Systeme investieren.

    Antworten
    • Martin H. sagte:

      Danke Mogan, sehr toll geschrieben.

      Dem ASTRA und Herrn Röthlisberger scheint es egal zu sein, ob es ein paar Verkehrstote weniger geben könnte pro Jahr mit der Zulassung durch FSD in der Schweiz. Ich finde es sehr tragisch, dass unsere Verkehrsbehörde sich nicht aktiv um neue Systeme bemüht, welche nachweislich mehr Sicherheit in den Strassenverkehr bringen kann.
      Wenn durch die Zulassung von FSD nur ein einziger schwerer Unfall verhindert, eine schwere Verletzung mit nachfolgender körperlicher oder psychischer Einschränkung oder ein Todesfall verhindert werden kann, ist eine Zulassung in der Schweiz unbedingt berechtigt. Ich dachte immer, unser Land würde mit gutem Beispiel vorangehen und Innovationen gegenüber offen sein.

      Wir haben Frau Klein anscheinend überfordert mit den Kommentaren, da scheint keine Reaktion mehr zu kommen. Na mal sehen, ob sich zukünftig unsere Medien mehr für das Thema interessieren werden.

      Antworten
    • Jerome S. sagte:

      Leider ist FSD nicht Schweiz kompatibel da die Hand laut Schweizer Rechtslage am Steuerrad bleiben muss. Da bräuchte Tesla eine besondere Version für die Schweiz. Das ist ihnen den Aufwand wohl nicht Wert.

      Antworten
  5. Jérôme Schmitz sagte:

    Hoi Martin

    Ich kann deinen Frust nachvollziehen. Auch ich fahre einen Tesla mit HW4 und kann es kaum erwarten bis FSD endlich auch zu uns in die Schweiz kommt.
    Aber solche Negativen Kommentare werden wohl eher das Gegenteil bewirken. Anscheindend liegt der Ball aktuell bei Tesla, Sie müssten einen Antrag stellen. Meine Vermutung ist das Tesla zuerst die EU (TCMV) Abstimmung abwartet was vermutlich noch bis Ende Jahr dauern wird. erst danach wird sich Tesla vermutlich um die Schweiz bemühen. Wir müssen uns noch ein wenig Gedulden.

    Antworten
    • Jerome S. sagte:

      Ich denke die Schweiz wird von Tesla bewusst nicht angegangen. Astra selber schreibt „In der Schweiz darf das Lenkrad auch bei der Nutzung sogenannter «Hands-Off» oder «Hands-Ready»-Funktionen nicht losgelassen werden.“. Das würde eine spezielle Version von FSD für die Schweiz bedingen, dafür wird Tesla den Aufwand nicht machen wollen.

      Tesla hat ein ausgeklügeltes, und scheinbar sehr gut funktionierendes, System um die Aufmerksamkeit des Fahrers mittels Kameras zu überprüfen. Leider erwartet die Schweizer Rechtslage aber die Hände am Steuerrad was erwiesenermassen zu ungewollten Deaktivierungen und Verwirrung sorgt. Solange dies nicht angepasst wird, werden die Nachbarländer um uns herumfahren. Es ist schade, das RDW hat festgestellt, dass FSD deutlich zur Sicherheit beiträgt.

      Antworten
  6. Renato T sagte:

    Sehr geehrte Frau Klein,
    in Ihren öffentlichen Stellungnahmen weisen Sie wiederholt auf die fehlende Kooperation von Tesla hin. Aus Sicht eines Tesla-Fahrers mit langjähriger Erfahrung wirkt dies zunehmend unverständlich.
    Die aktuelle schweizerische Auslegung der Hands-on-Pflicht macht den sinnvollen Einsatz von fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen wie Tesla FSD faktisch unmöglich. Das System erwartet nicht nur, dass die Hände am Lenkrad sind, sondern es reagiert extrem sensibel auf kleinste Bewegungen und natürlichen Widerstand. Dadurch deaktiviert es sich regelmässig unvorhersehbar – auch wenn die Hände klar am Lenkrad liegen. Dies führt zu einer permanenten Ablenkung und macht den eigentlichen Nutzen des Systems zunichte.
    Die niederländische Zulassungsbehörde RDW kommt nach umfangreichen Tests zu einem deutlich positiveren Urteil:
    «Tesla’s driver controlled assistance system supports the driver more than other systems. Through continuous strict monitoring of the driver, the system is safer than other driver assistance systems.»
    Im Gegensatz dazu leidet die in der Schweiz zugelassene Version von FSD (Supervised) unter teils gravierenden Problemen wie unmotivierten Vollbremsungen, Fehlinterpretationen von Verkehrsschildern oder unerwünschten Beschleunigungen.
    Konkrete Frage:
    Bis wann plant das ASTRA, die enge Auslegung der Hands-on-Pflicht so anzupassen, dass eine wirklich leistungsstarke und überlegene Fahrassistenz wie Tesla FSD (Supervised) in der Schweiz sinnvoll und legal betrieben werden kann?
    Die Schweiz sollte bei der Regulierung moderner Fahrerassistenzsysteme nicht hinter Ländern wie den Niederlanden zurückbleiben, sondern eine sicherheits- und technologieoffene Haltung einnehmen.
    Ich freue mich auf Ihre persönliche Rückmeldung (die Standardantwort habe ich schon gelesen ;-).
    Freundliche Grüsse

    Antworten
  7. Martin H. sagte:

    Ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschliessen. Diese „gefährliche“ 5-Level Strategie schafft nur eines: sie verhindert Innovation und andere texhnologische Ansätze, welche das Problem des automatisierten Fahrens bereits mit anderen Mitteln gelöst haben.
    Es kann nicht sein, dass wir als Bürger in einem so fortschrittlichen und wohlhabenden Land Steuergelder bezahlen müssen für so rückständige Ansätze und offensichtlich ohne jeglichen Willen, Schritt halten zu wollen mit den neuesten und sichersten Technologien auf dem Markt – egal aus welchem Land diese kommen.
    Es ist einfach nur traurig.

    Antworten
    • Michelle Klein sagte:

      Guten Tag

      Die niederländische Typengenehmigungsbehörde (RDW) hat am 10. April 2026 informiert, dass für Teslas Fahrerassistenzsystem «Full Self Driving (FSD) Supervised» eine nationale Genehmigung erteilt wurde. Die RDW erklärt in der Publikation der Genehmigung, dass die neuste Generation von Fahrerassistenzsystemen (Level 2+) nicht mit Automatisierungssystemen (Level 3 und höher) gleichzusetzen ist. Trotz weitgehender Selbständigkeit der Fahrerassistenzsysteme bleibt die Verantwortung beim Fahrassistenzsystem «FSD Supervised» von Tesla für die Fahraufgabe vollständig bei der fahrzeugführenden Person. Diese muss das Fahrzeug jederzeit kontrollieren und den Verkehr permanent überwachen.

      Mit der nationalen Genehmigung der Niederlande ist kein Antrag zur Genehmigung an andere Länder verbunden. Aktuell darf dieses Fahrassistenzsystem daher nur in den Niederlanden genutzt werden. In der Schweiz darf das Lenkrad auch bei der Nutzung sogenannter «Hands-Off» oder «Hands-Ready»-Funktionen nicht losgelassen werden.

      Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) steht als Schweizer Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde als Kontaktstelle zur Verfügung. Es bleibt aber Sache der Genehmigungsinhaberin Tesla zu entscheiden, in welchen Staaten wann welche Schritte unternommen werden. Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Kundendienst von Tesla zu wenden.

      Freundliche Grüsse

      Antworten
      • Martin H. sagte:

        Hallo Frau Klein

        Danke für die Rückmeldung auf meinen Kommentar. Exakt denselben Text versenden Sie per Email auf alle Anfragen, unabhängig von deren Inhalt. Das finde ich persönlich nicht sehr professionell, denn so kann kein Dialog entstehen.

        Immer mehr Verkehrsbehörden von unterschiedlichen Länder haben sich bereits dazu comitted, FSD Supervised zumindest anzuschauen auf Basis der Daten der RDW. Wird die schweizer Behörde unter J. Röthlisberger die Augen noch immer zudrücken, wenn weitere grosse Staaten in der EU die Entscheidung adaptieren oder gar die UNECE eine EU-weite Ausnahmegenehmigung ausspricht?

        Ist die Lobbyarbeit von BMW wirklich so toll?

        Die Schweiz behauptet, bei der intelligenten Mobilität ein Vorreiter zu sein, ignoriert aber FSD Supervised komplett. Das passt nicht zusammen.

        Antworten
  8. Chris Thomann sagte:

    Die Einstellung vom ASTRA ist leider gerade im Hinblick auf Teslas FSD Supervised komplett verkehrt und rückständig. Die Level sind eigentlich uninteressant und unterscheiden sich einzig in zwei Punkten: Kann der Fahrer am Handy sein und wer haftet. NICHTS anderes! Das sind die einzigen Unterschiede! Die Level sagen REIN GAR NICHTS über die Fähigkeiten des Systems aus! Ein Level 2++ kann komplett autonom quer durch Europa fahren, während ein Level-3- oder Level-4-Auto nur geradeaus auf der Autobahn fahren kann, bei schönem Wetter und maximal 90 km/h. Die Level haben mit den Fähigkeiten nichts zu tun! Auch nicht mit der Sicherheit! Es geht rein um die Haftungsfrage und darum, ob der Fahrer legal das Handy bedienen darf. Sonst nichts! Also bitte, liebes ASTRA, vergesst die Level-Einteilung. Die ist nicht zielführend, und ihr verliert damit die echten Fortschritte komplett aus den Augen. Level 3 wird es noch sehr lange nicht geben, einfach weil kein Autohersteller die Verantwortung übernehmen will und weil diese Systeme, gerade wegen der Verantwortungsübernahme, extrem eingeschränkt sind. Level 2++ ist der Weg vorwärts! Macht bitte den Weg frei! Tesla FSD Supervised wird einen echten Mehrwert für die Fahrer, die Strasseninfrastruktur und vor allem auch für die Sicherheit bringen. Warten auf Level 3 kostet Menschenleben. Macht bitte diesen Fehler nicht.

    Antworten
    • Michelle Klein sagte:

      Sehr geehrter Herr Thomann

      Die niederländische Typengenehmigungsbehörde (RDW) hat am 10. April 2026 informiert, dass für Teslas Fahrerassistenzsystem «Full Self Driving (FSD) Supervised» eine nationale Genehmigung erteilt wurde. Die RDW erklärt in der Publikation der Genehmigung, dass die neuste Generation von Fahrerassistenzsystemen (Level 2+) nicht mit Automatisierungssystemen (Level 3 und höher) gleichzusetzen ist. Trotz weitgehender Selbständigkeit der Fahrerassistenzsysteme bleibt die Verantwortung beim Fahrassistenzsystem «FSD Supervised» von Tesla für die Fahraufgabe vollständig bei der fahrzeugführenden Person. Diese muss das Fahrzeug jederzeit kontrollieren und den Verkehr permanent überwachen.

      Mit der nationalen Genehmigung der Niederlande ist kein Antrag zur Genehmigung an andere Länder verbunden. Aktuell darf dieses Fahrassistenzsystem daher nur in den Niederlanden genutzt werden. In der Schweiz darf das Lenkrad auch bei der Nutzung sogenannter «Hands-Off» oder «Hands-Ready»-Funktionen nicht losgelassen werden.

      Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) steht als Schweizer Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde als Kontaktstelle zur Verfügung. Es bleibt aber Sache der Genehmigungsinhaberin Tesla zu entscheiden, in welchen Staaten wann welche Schritte unternommen werden. Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Kundendienst von Tesla zu wenden.

      Freundliche Grüsse

      Antworten

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