Automatisiertes oder assistiertes Fahren? Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Stufen 2 und 3
Auf den Schweizer Strassen sind immer intelligentere Fahrzeuge unterwegs. Für Lenkerinnen und Lenker mag der Unterschied zwischen Fahrassistenz und automatisiertem Fahren wie eine blosse Nuance erscheinen. Dabei ist diese Abgrenzung entscheidend. Wir ordnen ein.
Mit den modernsten Systemen ausgestattete Fahrzeuge können in bestimmten Situationen eigenständig lenken, die Geschwindigkeit anpassen oder sogar die Fahrspur wechseln. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden in diesem Zusammenhang die Begriffe «Assistenzsystem» und «Automatisierungssystem» oft miteinander verwechselt. Der Unterschied ist jedoch wesentlich: Davon hängt ab, was am Steuer erlaubt ist und ob die Hände vom Lenkrad genommen werden dürfen. Zudem ist die Abgrenzung massgebend dafür, wer im Falle von Verkehrsregelverletzungen haftet.
Stufe 2: Der Mensch fährt, das Auto unterstützt
Die meisten modernen Fahrzeuge, selbst die fortschrittlichsten, sind nicht höher als in Stufe 2 eingeordnet. Einige Hersteller verwenden für ihre leistungsfähigsten Systeme zuweilen auch Bezeichnungen wie «2+» oder «2++». Bei all diesen Varianten handelt es sich jedoch um Fahrassistenzsysteme. Entsprechend ausgestattete Fahrzeuge können beispielsweise gleichzeitig das Lenken und die Geschwindigkeitsgestaltung übernehmen und so die Spur und den Abstand halten. Das sind praktische Hilfsmittel, zentral ist jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Assistenz handelt: Bei nicht idealen Verkehrs- oder Wetterbedingungen kommen diese Systeme an ihre Grenzen.
Aus rechtlicher Sicht liegt die Verantwortung deshalb nach wie vor bei der Fahrerin oder beim Fahrer. Daher gilt stets: Hände am Lenkrad, Blick auf die Strasse, volle Konzentration auf den Verkehr. Die Assistenzsysteme dienen dem Komfort und der Sicherheit, nehmen einem das Fahren jedoch nicht ab.
Stufe 3: Das Auto fährt, der Mensch überwacht
Automatisierungssysteme der Stufe 3 fallen nicht mehr unter die Kategorie der Fahrassistenz. In klar umrissenen Situationen, etwa auf der Autobahn und bis zu einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit, kommt hier dem Fahrzeug die Verantwortung für die Fahraufgabe zu. Deshalb darf die Lenkerin oder der Lenker bei solchen Systemen unter bestimmten Voraussetzungen die Hände vom Steuer nehmen. In der Schweiz ist derzeit nur ein Anwendungsfall der Stufe 3 erlaubt, nämlich die Nutzung von Autobahnpiloten auf Autobahnen und -strassen.
Allerdings muss die Fahrerin oder der Fahrer laut Gesetz jederzeit wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen können, sobald das System dazu auffordert, zum Beispiel mit einem Piepston. Konkret bedeutet dies, dass die Lenkerin oder der Lenker ein Risiko eingeht, wenn sie oder er beispielsweise mit dem Handy telefoniert, denn dies kann den rechtzeitigen Griff ans Lenkrad verzögern oder erschweren. Kommt es zu einem Unfall, kann bei Systemen der Stufe 3 die Haftung aber auch auf den Hersteller übergehen.
Stand April 2026: Kein Automatisierungssystem zugelassen
Dass der Einsatz solcher Technologien gesetzlich erlaubt ist, bedeutet nicht zwingend, dass diese für Autofahrerinnen und Autofahrer tatsächlich verfügbar sind. Bis heute wurde denn auch noch kein Automatisierungssystem offiziell für den Verkehr in der Schweiz zugelassen. Mit solchen Systemen ausgestattete Fahrzeuge sind hierzulande erst im Rahmen von Pilotprojekten auf den Strassen unterwegs. Diese Versuche, unter anderen diejenigen im Furttal (ZH), in Arbon (TG) und in Bern (siehe verlinkte Blogbeiträge), werden vom ASTRA betreut.
Fazit: Der rechtliche Rahmen für automatisiertes Fahren ist vorhanden, jedoch verkehren noch keine zugelassenen Fahrzeuge der Stufe 3 auf Schweizer Strassen. Bei Assistenzsystemen der Stufe 2 bleibt die Haftung unabhängig von der Bezeichnung vollumfänglich bei der Lenkerin oder dem Lenker.





Swiss Transit Lab
Die Einstellung vom ASTRA ist leider gerade im Hinblick auf Teslas FSD Supervised komplett verkehrt und rückständig. Die Level sind eigentlich uninteressant und unterscheiden sich einzig in zwei Punkten: Kann der Fahrer am Handy sein und wer haftet. NICHTS anderes! Das sind die einzigen Unterschiede! Die Level sagen REIN GAR NICHTS über die Fähigkeiten des Systems aus! Ein Level 2++ kann komplett autonom quer durch Europa fahren, während ein Level-3- oder Level-4-Auto nur geradeaus auf der Autobahn fahren kann, bei schönem Wetter und maximal 90 km/h. Die Level haben mit den Fähigkeiten nichts zu tun! Auch nicht mit der Sicherheit! Es geht rein um die Haftungsfrage und darum, ob der Fahrer legal das Handy bedienen darf. Sonst nichts! Also bitte, liebes ASTRA, vergesst die Level-Einteilung. Die ist nicht zielführend, und ihr verliert damit die echten Fortschritte komplett aus den Augen. Level 3 wird es noch sehr lange nicht geben, einfach weil kein Autohersteller die Verantwortung übernehmen will und weil diese Systeme, gerade wegen der Verantwortungsübernahme, extrem eingeschränkt sind. Level 2++ ist der Weg vorwärts! Macht bitte den Weg frei! Tesla FSD Supervised wird einen echten Mehrwert für die Fahrer, die Strasseninfrastruktur und vor allem auch für die Sicherheit bringen. Warten auf Level 3 kostet Menschenleben. Macht bitte diesen Fehler nicht.
Sehr geehrter Herr Thomann
Die niederländische Typengenehmigungsbehörde (RDW) hat am 10. April 2026 informiert, dass für Teslas Fahrerassistenzsystem «Full Self Driving (FSD) Supervised» eine nationale Genehmigung erteilt wurde. Die RDW erklärt in der Publikation der Genehmigung, dass die neuste Generation von Fahrerassistenzsystemen (Level 2+) nicht mit Automatisierungssystemen (Level 3 und höher) gleichzusetzen ist. Trotz weitgehender Selbständigkeit der Fahrerassistenzsysteme bleibt die Verantwortung beim Fahrassistenzsystem «FSD Supervised» von Tesla für die Fahraufgabe vollständig bei der fahrzeugführenden Person. Diese muss das Fahrzeug jederzeit kontrollieren und den Verkehr permanent überwachen.
Mit der nationalen Genehmigung der Niederlande ist kein Antrag zur Genehmigung an andere Länder verbunden. Aktuell darf dieses Fahrassistenzsystem daher nur in den Niederlanden genutzt werden. In der Schweiz darf das Lenkrad auch bei der Nutzung sogenannter «Hands-Off» oder «Hands-Ready»-Funktionen nicht losgelassen werden.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) steht als Schweizer Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde als Kontaktstelle zur Verfügung. Es bleibt aber Sache der Genehmigungsinhaberin Tesla zu entscheiden, in welchen Staaten wann welche Schritte unternommen werden. Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Kundendienst von Tesla zu wenden.
Freundliche Grüsse
Ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschliessen. Diese „gefährliche“ 5-Level Strategie schafft nur eines: sie verhindert Innovation und andere texhnologische Ansätze, welche das Problem des automatisierten Fahrens bereits mit anderen Mitteln gelöst haben.
Es kann nicht sein, dass wir als Bürger in einem so fortschrittlichen und wohlhabenden Land Steuergelder bezahlen müssen für so rückständige Ansätze und offensichtlich ohne jeglichen Willen, Schritt halten zu wollen mit den neuesten und sichersten Technologien auf dem Markt – egal aus welchem Land diese kommen.
Es ist einfach nur traurig.
Guten Tag
Die niederländische Typengenehmigungsbehörde (RDW) hat am 10. April 2026 informiert, dass für Teslas Fahrerassistenzsystem «Full Self Driving (FSD) Supervised» eine nationale Genehmigung erteilt wurde. Die RDW erklärt in der Publikation der Genehmigung, dass die neuste Generation von Fahrerassistenzsystemen (Level 2+) nicht mit Automatisierungssystemen (Level 3 und höher) gleichzusetzen ist. Trotz weitgehender Selbständigkeit der Fahrerassistenzsysteme bleibt die Verantwortung beim Fahrassistenzsystem «FSD Supervised» von Tesla für die Fahraufgabe vollständig bei der fahrzeugführenden Person. Diese muss das Fahrzeug jederzeit kontrollieren und den Verkehr permanent überwachen.
Mit der nationalen Genehmigung der Niederlande ist kein Antrag zur Genehmigung an andere Länder verbunden. Aktuell darf dieses Fahrassistenzsystem daher nur in den Niederlanden genutzt werden. In der Schweiz darf das Lenkrad auch bei der Nutzung sogenannter «Hands-Off» oder «Hands-Ready»-Funktionen nicht losgelassen werden.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) steht als Schweizer Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde als Kontaktstelle zur Verfügung. Es bleibt aber Sache der Genehmigungsinhaberin Tesla zu entscheiden, in welchen Staaten wann welche Schritte unternommen werden. Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Kundendienst von Tesla zu wenden.
Freundliche Grüsse