Sicherer und flüssiger fahren dank neuer Verkehrsregeln

Eine stetig steigende Anzahl Autos legt immer mehr Kilometer zurück. Als Folge sind die Strassen stark überlastet. Vorhandene Verkehrsflächen effizient zu nutzen, ist deshalb ein Schlüsselthema für das Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Die Nationalstrassen sind das Rückgrat des Schweizer Strassennetzes. Sie binden die Schweiz an das europäische Strassennetz an, verknüpfen die Landesteile untereinander und nehmen einen erheblichen Teil des Verkehrs in den Städten und Agglomerationen auf. Um die vorhandenen Strassen möglichst effizient zu nutzen, setzt das ASTRA zu Spitzenzeiten auf Massnahmen wie das flexible Reduzieren der Geschwindigkeit (mittels sogenannter Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen (GHGW)) oder Pannenstreifenumnutzungen. Zusätzlich prüft das ASTRA regelmässig mögliche verkehrsrechtliche Anpassungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Sicherheit. So auch die beiden per 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Verkehrsregeln «100km/h für leichte Anhängerzüge» und «Rechtsvorbeifahren».

Weniger Spurwechsel

Wer mit einem Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf seit 2021 mit maximal 100 km/h auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sein, vorausgesetzt beide Fahrzeuge (Zugfahrzeug und Anhänger) sind für diese Geschwindigkeit zugelassen. Das Anheben der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h soll sich positiv auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit ausweisen: Gespanne wie Wohnwagen oder Pferdeanhänger integrieren sich flüssiger in den Verkehr und wirken somit weniger als «Verkehrshindernis». Dies führt schlussendlich zu weniger Spurwechseln.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser neuen Verkehrsregel und ihrer Folgen auf die Verkehrssicherheit, führte das ASTRA ein Monitoring der Unfallzahlen durch. Die Ergebnisse zeigen kaum eine Veränderung seit Inkrafttreten per 2021: die Unfallzahlen mit involvierten Anhängerfahrzeugen (dunkelblau) bewegen sich im Vergleich zur Gesamtunfallzahl mit Personenschaden und Beteiligung von leichten Motorwagen (hellgrau) auf einem sehr tiefen Niveau und sind seit anfangs 2021 sogar leicht zurückgegangen (siehe Grafik).

Keine Sicherheitsrisiken durch Rechtsvorbeifahren

Auch seit 1. Januar 2021 ist das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen in bestimmten Situationen erlaubt. Bildet sich auf der linken (oder bei drei Spuren auf der mittleren und/oder linken) Spur eine Kolonne, dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur vorsichtig daran vorbeifahren. Wichtig: das Rechtsvorbeifahren ist nicht mit einem aktiven Überholmanöver zu verwechseln, bei dem das Fahrzeug nach rechts ausschwenkt und unmittelbar danach wieder einschwenkt – dieses bleibt weiterhin verboten.

 

Basierend auf den Unfallprotokollen der Kantone analysierte das ASTRA 2023 die Auswirkungen der zwei Jahre zuvor eingeführten Verkehrsregel. «Pro Jahr wurden im Zeitraum zwischen 2015-2022 in den untersuchten Kantonen maximal 12 Unfälle in Zusammenhang mit Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen oder Autostrassen verzeichnet. Seit das Rechtsvorbeifahren eingeführt wurde, stagniert die Anzahl Unfälle», erklärt Birgit Gerhardt, Sicherheitsbeauftragte Bund des ASTRA, und betont die zielführenden Ergebnisse: «Unsere Evaluation hat gezeigt, dass die neue Regelung zum Rechtsvorbeifahren keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat».

Vorausschauend fahren und Assistenzsysteme nutzen

Beide neuen Verkehrsregeln führen zu weniger Überholmanöver, was sich letztendlich positiv auf die Sicherheit auswirkt. Zudem kann insbesondere bei Stausituationen der Verkehr länger fliessen. Sicherheit und Verkehrsfluss – beides Hauptziele des ASTRA. Zu guter Letzt können wir alle, als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, unseren Beitrag für einen flüssigen und sicheren Verkehr leisten: Vorausschauendes Fahren und Nutzen der Assistenzsysteme tragen nachweislich dazu bei. Mehr Tipps für ein gutes Verhalten auf der Autobahn sind im Autobahn-Knigge zu finden.

2 Kommentare
  1. René Ramseier sagte:

    Eine Frage wieso
    baut man nicht, am besten bei jeder Autobahn Ein und Ausfahrt, oder jeder 2ten Parkplätz wie in Kölliken und Mägenwil um Fahrgemeinschaften zubilden?

    Antworten
    • Martina Wirth sagte:

      Sehr geehrter Herr Ramseier

      Besten Dank für Ihre Frage.
      Der Bundesrat hat sich im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen in der Vergangenheit bereits zu dieser Thematik geäussert: Er begrüsst Fahrgemeinschaften und unterstützt grundsätzlich Massnahmen, die die Effizienz der bestehenden Strasseninfrastrukturen steigern und den Besetzungsgrad der Fahrzeuge erhöhen.
      Der Schaffung von Gratisparkplätzen bei den Nationalstrassenanschlüssen steht er jedoch kritisch gegenüber. Die Realisierungskosten dieser Parkplätze können hoch ausfallen, und deren Nutzung vermag den finanziellen Aufwand – je nach Lage, Funktion und Grösse – nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen.

      Mit freundlichen Grüssen
      Martina Wirth

      Antworten

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