Die Vignette: mehr als eine Autobahngebühr

Bild E-Vignette und Klebevignette – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Wer die Schweizer Autobahnen und Autostrassen nutzt, benötigt eine Vignette. Die daraus erzielten Einnahmen fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ein. Damit leistet die Vignette einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der Schweizer Verkehrsinfrastruktur.

Seit vier Jahrzehnten ist die Vignette Voraussetzung für die Nutzung der Schweizer Nationalstrassen. Die Vignette – auch Nationalstrassenabgabe genannt – gibt es seit 1985, nachdem die Stimmbevölkerung 1984 einer entsprechenden Gebühr zugestimmt hatte. Die Schweiz war damit das erste Land in Europa, welches das System einer Vignette für die Nutzung der Nationalstrassen einführte. Etwa 1’870 Kilometer des rund 2’260 Kilometer langen Nationalstrassennetzes sind vignettenpflichtig. Doch die Vignette ist weit mehr als eine reine Nutzungsberechtigung.

Der Finanzfluss hinter der Vignette

Die Vignette ist ein zentraler Baustein des im Jahr 2018 eingeführten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Die Einnahmen aus der Vignette fliessen zu 100 Prozent in den NAF, zusammen mit Beiträgen aus der Mineralöl- und Automobilsteuer sowie dem Mineralölsteuerzuschlag. Im Jahr 2024 betrugen die Gesamteinnahmen des NAF 2,65 Milliarden Franken, wobei die Vignette etwa 15 Prozent dieser Einnahmen ausmachte.

Der NAF ist das Herzstück der Finanzierung unserer Nationalstrassen, die vollständig nutzerfinanziert sind. Über ihn werden Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur sichergestellt. Die höchsten Ausgaben fallen dabei auf den Unterhalt und Betrieb, mit rund 1,7 Milliarden Franken. Diese Ausgaben widerspiegeln die Wichtigkeit, die das ASTRA der langfristigen Verfügbarkeit und Sicherheit seiner immer stärker genutzten Strassen beimisst. Darüber hinaus unterstützt der Bund über den NAF Verkehrsprojekte in den Agglomerationen. Ziel: die verschiedenen Verkehrsträger (Strassen, Velo- und Fusswege sowie Bus- und Bahnverkehr) sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Der Finanzfluss des NAF

Der NAF macht die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur transparent, planbar und nachhaltig. Jährlich entscheidet das Parlament, wie viel Geld aus dem Fonds entnommen wird. Werden die Mittel nicht vollständig ausgeschöpft, bleiben sie im Fonds und stehen für zukünftige Projekte bereit.

Kurz gesagt: Die Vignette trägt dazu bei, dass unsere Nationalstrassen sicher, leistungsfähig und zukunftsfähig bleiben.

Zwei Produkte – ein System:

Wer die Vignette 2026 noch nicht gekauft hat, sollte dies jetzt tun: Die Vignette 2025 gilt noch bis zum 31. Januar 2026.
Seit dem 1. August 2023 gibt es neben der klassischen Klebe-Vignette auch die E-Vignette. Der wichtigste Unterschied:

Klebe-Vignette: an das Fahrzeug gebunden, als Zahlungsnachweis sichtbar am Fahrzeug.
E-Vignette: online über das Via Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich und mit dem Kontrollschild verknüpft, besonders praktisch bei Fahrzeugen mit  Wechselschildern. Optional öffentlich einsehbar, um Dritten die Kontrolle zu ermöglichen.

Im Jahr 2025 entfielen 45 Prozent der rund elf Millionen verkauften Vignetten auf die E-Vignette und 55 Prozent auf die Klebe-Vignette. Beide Varianten berechtigen Fahrzeuge zur Nutzung von Autobahnen und Autostrassen und kosten 40 Franken pro Jahr. Gültig sind sie jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres.

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