Automatisiertes Fahren: die häufigsten Fragen

Ab dem 1. März 2025 ist automatisiertes Fahren in der Schweiz rechtlich möglich. Was kann der Autobahnpilot? Darf ich nun bei meinem Auto die Hände vom Lenkrad nehmen? Und was ist bspw. der Unterschied zwischen einem Spurhalteassistenten und automatisiertem Fahren?

  • Was bedeutet automatisiertes Fahren?

Automatisiertes Fahren bedeutet, dass Systeme unter bestimmten Bedingungen das Fahrzeug selbständig lenken, ohne menschliche Interaktion. Ein automatisiert fahrendes Fahrzeug kann insbesondere die Längs- und Querführung (lenken, beschleunigen, bremsen) übernehmen. Wenn das System an seine Grenzen kommt, fordert es den Fahrer, resp. die Fahrerin zur Rückübernahme der Lenkung auf. Bei führerlosen Fahrzeugen kann das System vom Operator oder der Operatorin eine Handlungsanweisung verlangen oder es versetzt das Fahrzeug in einen Zustand, in dem es Verkehrssicherheit und -fluss möglichst nicht gefährdet.

 

  • Was ändert sich nun ab 1. März 2025?

Ab 1. März 2025 sind drei Fälle des automatisierten Fahrens erlaubt:

  1. Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs können auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden. Ist der Autobahnpilot aktiviert, dürfen sie das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr ständig überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das Automatisierungssystem – bspw. mit einem Piepston – dazu auffordert.
  2. Führerlose Fahrzeuge dürfen auf bestimmten behördlich genehmigten Strecken verkehren. Der Einsatz führerloser Fahrzeuge kann insbesondere für den Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im Personenverkehr attraktiv sein. Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale beaufsichtigt werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selbst lösen kann, fordert das System den Operator beispielsweise auf, dem Fahrzeug ein Fahrmanöver vorzuschlagen.
  3. In dafür definierten und entsprechend signalisierten Parkhäusern ist das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden möglich.

Aktuell ist noch kein automatisiertes Fahrzeug für die Schweizer Strassen zugelassen.

 

  • Was bedeutet der «Autobahnpilot» genau? Was darf ich tun, während dieser eingeschaltet ist und was weiterhin nicht?

Der Autobahnpilot übernimmt auf der Autobahn komplett die Steuerung des Fahrzeugs (lenken, beschleunigen, bremsen). Der Fahrer oder die Fahrerin muss jedoch ständig bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, sobald das System dazu auffordert (bspw. mit einem Piepston). Das bedeutet, dass die fahrzeuglenkende Person keinen Aktivitäten nachgehen kann, die die Rückübernahme der Steuerung verzögern könnten wie zum Beispiel Zeitung lesen, essen, eine Nachricht auf dem Handy schreiben. Ausserdem muss das Sichtfeld immer frei sein.

  • Auf welchen Autobahnabschnitten kann der Autobahnpilot aktiviert werden?

Ein zugelassenes automatisiertes Fahrsystem (Autobahnpilot) kann auf allen Autobahnen in der Schweiz verwendet werden.

 

  • Mein Auto verfügt bereits über einen Autobahnpiloten, um automatisiert zu fahren. Wenn ich diesen nun auf der Autobahn aktivere, darf ich dann das Lenkrad loslassen?

Nein. Bisher gibt es kein Fahrzeug, das über ein in der Schweiz zugelassenes automatisiertes Fahrsystem verfügt.

Wichtig: Automatisierungssysteme müssen von Assistenzsystemen unterschieden werden.

Assistenzsysteme (bspw. der Spurhalteassistent) unterstützen die Fahrzeuglenkenden beim Fahren. Die Fahraufgabe verbleibt aber komplett bei den Fahrzeuglenkenden und diese bleiben für die Fahrzeugbeherrschung verantwortlich. Die Lenkenden dürfen ihre Hände nicht vom Lenkrad nehmen und müssen den Verkehr dauernd überwachen. Dies gilt auch für technisch hochentwickelte Assistenzsysteme (bspw. ein Spurwechselsystem), welche die Fahrzeugbedienung (wie Längs- und Quersteuerung) ausführen können.

Ein Automatisierungssystem hingegen kann die fahrzeugführende Person ersetzen. Es beherrscht viel mehr verschiedene Verkehrsszenarien und kann alle Fahraufgaben und -pflichten selbst ausführen.

 

  • Wer haftet bei einem Unfall mit aktiviertem Autobahnpiloten?

In der Schweiz müssen jeder Halter und jede Halterin eines Fahrzeuges – unabhängig davon, ob automatisiert oder nicht – eine obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben. Kommt es zu einem Unfall und wird dabei eine Person geschädigt, übernimmt in einem ersten Schritt diese obligatorische Versicherung die Kosten und entschädigt das Opfer. In einem zweiten Schritt prüft die Versicherung, wer für den Unfall verantwortlich war. Bei einem Unfall mit einem automatisierten Fahrzeug kommen drei Verursachende in Frage: War zum Zeitpunkt des Unfalls der Autobahnpilot aktiviert, kann der Hersteller haftbar gemacht werden. War zum Unfallzeitpunkt der Autobahnpilot nicht eingeschaltet und hat die fahrzeugführende Person die Fahraufgabe wahrgenommen, kann diese haftbar gemacht werden. War der Unfall darauf zurückzuführen, dass das Fahrzeug nicht richtig gewartet war, kann der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Mit dem automatisierten Fahren wird eine mögliche Haftbarkeit der Hersteller an Gewicht gewinnen.

 

  • Wieso sollen Fahrzeuge automatisiert unterwegs sein?

Automatisierte Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen. Die meisten Unfälle sind auf menschliche Fehler zurückzuführen. Diese können durch automatisierte Fahrzeuge vermieden werden. Ein automatisiertes Fahrzeug ist nie übermüdet, abgelenkt oder angetrunken. Weiter können automatisierte Fahrzeuge den Verkehrsfluss verbessern. Sie fahren gleichmässiger und benötigen weniger Abstand zu anderen Fahrzeugen. Zudem eröffnen führerlose Fahrzeuge neue Möglichkeiten im Gütertransport und Personentransport wie zum Beispiel On-Demand-Services.

 

  • Was braucht es, dass automatisierte Fahrzeuge auch auf den Schweizer Autobahnen unterwegs sein können?

Die Autohersteller müssen ihre automatisierten Fahrzeuge für die Schweizer Strassen genehmigen lassen.

Weitere Informationen zum automatisierten Fahren sowie ein Erklärvideo zu den drei Anwendungsfällen finden Sie auf unserer Website: Automatisiertes Fahren

2 Kommentare
  1. Dominik Jetzer sagte:

    Gibt es die Anforderungen für die Genehmigung einzusehen? Was genau der Hersteller können / bringen muss?

    Wäre interessant wie weit weg die Hersteller sind, z.B Tesla FSD. Denke da ist es nur noch eine rechtliche Geschichte, das Telsa die Haftung nicht übernehmen möchte aber viel mehr kann als gefordert ist.

    Antworten
    • Martina Wirth sagte:

      Sehr geehrter Herr Jetzer

      Besten Dank für Ihr Interesse. Für den Anwendungsfall des Autobahnpiloten (Automated Lane Keeping System ALKS) finden sich die entsprechenden technischen Vorschriften im Reglement Nr. 157 der UNECE. Der für die Schweiz massgebende Stand des Reglements ist in Anhang 2 Ziffer 12 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS aufgeführt.

      Mit freundlichen Grüssen

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Netiquette gelesen. J'ai lu la Netiquette. Ho letto la Netiquette.