Automatisierte Fahrzeuge in der Schweiz: Was braucht es dafür?

Mit dem Thema «Mobilität 2060» und automatisiertes Fahren präsentierte sich das ASTRA an der diesjährigen BEA. Bevor ein automatisiertes Fahrzeug in der Schweiz auf die Strassen darf, muss es strenge Kriterien erfüllen. Diese beleuchten wir im letzten Teil unserer Blog-Serie.

BEA-Rückblick Teil 3:

«Wem traust du mehr: dem Menschen oder dem Automatisierungssystem?»

 Diese Frage stellten wir den BEA-Besucherinnen und Besuchern. Auf Post-its konnten sie uns ihre Meinung, ihre Inputs oder auch ihre Bedenken mitteilen. Diese Post-its haben wir gesammelt und legen sie nun unseren Fachexpertinnen vor.

Im dritten Teil unserer BEA-Serie schauen wir mit Maja Ouertani, Fachexpertin Fahrzeugzulassung, an, welche Schritte es braucht, dass automatisierte Fahrzeuge tatsächlich in der Schweiz verkehren können. Die Juristin leitet den Bereich «Fahrzeugsicherheit und Aufsicht» beim ASTRA.

Liebe Maja, die Voten auf den Post-its zeigen, dass den Menschen (noch) mehr vertraut wird als den Automatisierungssystemen. Wie schätzt du diese Zurückhaltung ein?

Die Zurückhaltung ist nachvollziehbar. Die Kontrolle abgeben und dem System die Fahraufgabe überlassen ist ungewohnt. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen aber klar, dass Automatisierungssysteme – im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen, wo der Mensch lenkt und agiert – deutlich weniger Unfälle verursachen. Um den Menschen die Skepsis zu nehmen: bevor ein automatisiertes Fahrzeug in der Schweiz fahren darf, muss es zuerst typengenehmigt und zugelassen werden.

Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren haben wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit automatisierte Fahrzeuge auch auf den Schweizer Strassen fahren dürfen. In Deutschland ist dies für gewisse Modelle und unter gewissen Bedingungen ja bereits möglich. Welche Schritte braucht es, dass dies auch hierzulande Realität wird?

Der Ball liegt nun bei den Fahrzeugherstellern. Diese müssen ihre Automatisierungssysteme zertifizieren, resp. nach den massgebenden EU- und UNECE-Vorschriften typengenehmigen lassen. Diese Aufgabe nimmt eine staatliche Behörde auf Antrag des Herstellers vor. Ist nun ein Fahrzeug, wie gewisse Modelle in Deutschland, bereits zugelassen, kann die ursprüngliche Genehmigung auch auf weitere Länder, wie bspw. die Schweiz erweitert werden. Ein Hersteller kann eine Typengenehmigung aber auch ausschliesslich für die Schweiz erlangen.

Was beinhaltet diese Typengenehmigung genau? Welche Aspekte oder Prüfungen muss das Automatisierungssystem bestehen, um für unsere Strassen zugelassen zu werden?

Grundsätzlich muss das System auf die Schweizer Strassen abgestimmt werden. Signalisationen und Verkehrsregeln unterscheiden sich von Land zu Land. Automatisierte Fahrzeuge verfügen über zahlreiche Sensoren, um den Verkehr, die Strasse und die Signalisationen zu erkennen. Für eine sichere Fahrt muss das Automatisierungssystem diese kennen und wissen, wie es in den unterschiedlichsten Verkehrsszenarien reagieren muss. Hierzu sind ausführliche Tests notwendig, wie bspw. Fahrten im dichten Autobahnverkehr.

Maja Ouertani, Bereichsleiterin Fahrzeugsicherheit und Aufsicht beim ASTRA (Quelle: RTS, A bon entendeur)

 

 

Was denkst du, wann werden wir die ersten automatisierten Fahrzeuge auf den Schweizer Strassen sehen?

Ich bin zuversichtlich, dass die Hersteller die Schweiz bald als Chance für die Ausbreitung ihrer automatisierten Systeme erkennen werden.

Danke, Maja, für diese spannenden Ausführungen! Wir sind gespannt, welche Entwicklungen im Bereich automatisiertes Fahren noch auf uns als ASTRA, aber auch uns als Privatpersonen zukommen werden.

Teil 1 und Teil 2 unserer BEA-Serie können hier nachgelesen werden:

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