Das Projekt – die Baustelle vor der Baustelle

Zwischen den ersten Bauwerksskizzen eines Autobahnvorhabens und dem ersten Spatenstich können viele Jahre vergehen. In diesem Artikel möchten wir die vielen verschiedenen Etappen bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten des Bundesamts für Strassen (ASTRA) beleuchten.

Die Devise lautet: erst den Kopf, dann die Maschinen einschalten. Denn lange bevor Teer- und Betonmischer sowie andere Gerätschaften zum Einsatz kommen, muss man sich zunächst einmal ans Reissbrett setzen und alle relevanten Akteurinnen und Akteure mit einplanen. Dadurch wird das Verfahren zwangsläufig in die Länge gezogen. In einem solchen Fall können schon einmal mehr als zwei Jahrzehnte verstreichen, bis das Planungsteam den Bleistift weglegen und die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter die Spitzhacke in die Hand nehmen können. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Projekte, die auf den Schreibtischen des ASTRA landen, so komplex und zeitaufwendig sind wie der Bau einer Autobahn. So dauert es zum Beispiel in der Regel nur zwei Jahre, bis Photovoltaikanlagen entlang der Nationalstrassen installiert sind, da normalerweise deutlich weniger Einsprachen eingehen.

Festlegung der Grundzüge

Bei Nationalstrassenvorhaben wird jeweils zuerst ein generelles Projekt (GP) erarbeitet. Darin werden die Eckwerte definiert: Bei einem Autobahnprojekt legt das ASTRA u. a. die Linienführung, die erforderlichen Anschlussstellen, die Anzahl Fahrspuren und die Kreuzungen fest. Auch die Buchhaltung ist in dieser Phase bereits involviert und führt Kosten-Nutzen-Analysen durch. Des Weiteren beurteilen Fachpersonen im Umweltbereich die Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Natur. Anschliessend werden mehrere Entwürfe des Projekts erstellt. Gewählt wird schliesslich jene Variante, die sämtliche Kriterien erfüllt und die gesetzlichen und technischen Vorschriften (z. B. zur Lärmbelastung) einhält. Das ASTRA kann das GP dann dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten.

Das Ausführungsprojekt

Sobald der Bundesrat das GP gutheisst, geht das Vorhaben in die nächste Projektierungsstufe: Das Ausführungsprojekt (AP) wird entwickelt. Beim Bau einer Autobahn wird in dieser Phase der notwendige Landerwerb bestimmt. Aus diesem Grund werden die vom Bauwerk betroffenen Bundesstellen, Kantone, Gemeinden und Privatpersonen eingeladen, Stellung zum Projekt zu nehmen.

Nach der Auswertung leitet das ASTRA das AP an die übergeordnete Hierarchiestufe, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), weiter. Sind die Unterlagen vollständig, gibt das UVEK grünes Licht für den nächsten Schritt.

Mögliche Einsprachen

Diese Überprüfung durch das UVEK ist von zentraler Bedeutung, denn die nächste Etappe ist eine der heikelsten im ganzen Prozess: Nun wird das AP nämlich öffentlich aufgelegt und das Plangenehmigungsverfahren gestartet. Das heisst, es können Beschwerden und Einsprachen eingereicht werden. Das UVEK geht entweder darauf ein oder weist sie ab. Wird die Einsprache abgelehnt, haben die Einsprechenden die Möglichkeit, gegen die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht zu rekurrieren oder den Fall schliesslich bis zum Bundesgericht weiterzuziehen. Der Rechtsweg kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Dementsprechend kann sich die Umsetzung der Arbeiten um einige Jahre verzögern.

Die Details zum Schluss

Erst wenn alle Beschwerden geklärt sind, wird das Projekt rechtskräftig und die Dienststellen des ASTRA können das nötige Land erwerben und die Bauarbeiten ausschreiben. Damit tritt man in die allerletzte Phase des Projekts ein, in der das Detailprojekt (DP) erstellt wird. Wie der Name schon sagt, legt das ASTRA hier alle technischen Einzelheiten für die Realisierung des Bauwerks fest, so etwa den Standort der Container oder für die Lagerung des Materials. Bei der Vergabe der Arbeiten an die verschiedenen Anbieter berücksichtigt das ASTRA die folgenden Kriterien: Aufträge unter 300 000 Franken können freihändig vergeben werden. Ab diesem Betrag muss ein Einladungsverfahren durchgeführt werden, bei dem mehrere Angebote verglichen werden. Für Arbeiten, die auf mehr als zwei Millionen Franken geschätzt werden, ist eine öffentliche Ausschreibung unerlässlich. Und so werden schlussendlich von den ersten Phasen des Projekts bis zum Eintreffen der Bauunternehmen auf dem Gelände viele Jahre vergangen sein. Diese lange Zeitspanne ist jedoch angesichts aller zu beachtenden Interessen und insbesondere der zu erfüllenden Anforderungen unumgänglich.

1 Kommentar
  1. Beyeler Hans-Peter sagte:

    Bitte nie mehr Teermischer schreiben !!!!
    Bitumenmischer oder noch besser Asphaltmischer.
    Teer im Asphalt wurde bis in die 70-iger Jahre gebraucht und ist heute ein Problem im Recyclingprozess…..Krebs !

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