30 Jahre Angurtpflicht auf der Rückbank – Ein Jubiläum für mehr Verkehrssicherheit
«Sind all agschnallt»? – In der Schweiz darf dies seit rund 30 Jahren wohl die letzte Frage vor jeder Abfahrt sein. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mehr über die Einführung der Gurtentragpflicht auf der Rückbank im Jahr 1994 und ihre positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Schweiz.
Was für uns selbstverständlich ist, war nicht immer üblich. Heutzutage müssen sich alle Insassinnen und Insassen eines Autos anschnallen – auch auf den Rücksitzen. Als das Gurtenobligatorium 1981 nach einer knapp gewonnenen Abstimmung erstmals eingeführt wurde, galt dies jedoch nur für Personen auf den Vordersitzen. Trotz eines hitzigen Abstimmungsverlaufs und kritischer Stimmen aus der Bevölkerung, worüber wir in einem früheren Blogbeitrag ausführlich berichtet haben, wurde der Nutzen dieser Massnahme für die Verkehrssicherheit schnell erkannt.
Folglich wurde dann 1994, also vor genau 30 Jahren, entschieden, dass auch Passagiere auf den Rücksitzen neu einer Angurtpflicht unterliegen. Obwohl die neue Regelung erneut teils auf Skepsis in der Schweizer Bevölkerung stiess, ist ihre Wirksamkeit für eine erhöhte Verkehrssicherheit heute unbestreitbar.
Deutlich weniger Schwerverunfallte
Dies wird deutlich, wenn man den Verlauf der schwerverunfallten Mitfahrenden auf den Rücksitzen von Autos in den letzten Jahrzehnten betrachtet.
Wie die Grafik des Bundesamt für Strassen (ASTRA) veranschaulicht, hat seit Mitte der 90er Jahre die Anzahl der schwerverunfallten Rücksitzpassagiere – sprich die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten – stetig abgenommen. Und dies obwohl sich der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Die Erweiterung der Angurtpflicht dürfte – neben anderen Faktoren – wesentlich zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Dies zeigt insbesondere der Rückgang der schwerverunfallten Personen ohne Gurt.
Mehr Sicherheit für alle Autoinsassinnen und Insassen
Auch Thomas Spillmann, Verantwortlicher für Verkehrssicherheit beim ASTRA, betont die Wichtigkeit für das Tragen des Sicherheitsgurts auf der Rückbank. Es dient nämlich nicht nur dem eigenen Schutz: «Bei einem Unfall werden nicht angeschnallte Rücksitzpassagiere mit dem Vielfachen ihres Körpergewichts nach vorne geschleudert und gefährden so auch die Personen auf den Vordersitzen», erklärt er.
Dass das Tragen des Sicherheitsgurtes die Schwere der Unfallfolgen deutlich verringert, zeigt eine weitere Auswertung des ASTRA eindrücklich auf. Im letzten Jahr gab es bei den verunfallten angeschnallten Insassinnen und Insassen auf den Rücksitzen deutlich weniger Schwerverunfallte (1% Getötete und 8% Schwerverletzte) als bei jenen, die keinen Sicherheitsgurt trugen (3% Getötete und 23% Schwerverletzte).
Sowohl die Zahlen als auch die Einschätzungen des Verkehrssicherheits-Experten beim ASTRA zeigen somit klar auf: Der Sicherheitsgurt hat sich seinen Namen verdient.
Vorn vorbildlich, hinten mit Luft nach oben
Dass auch der Schweizer Bevölkerung die hohe Bedeutung des Angurtens mittlerweile bewusst ist, zeigen die Zahlen einer Erhebung der Gurtentragquote, welche jährlich von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) durchgeführt wird. Vor allem auf den Vordersitzen ist die Tragquote in der Schweiz mit 96% bei den Lenkerinnen und Lenkern bzw. 94% bei den Beifahrerinnen und Beifahrern im Jahr 2023 äussert hoch.
Etwas langsamer entwickelte sich die Umsetzung der Tragpflicht auf den Rücksitzen. Trotz des vor 30 Jahren eingeführten Obligatoriums, blieb die Tragquote auf der Rückbank von Personenwagen mit Schweizer Kontrollschilder für lange Zeit noch sehr tief, wie die Grafik der BFU aufzeigt. So schnallten sich laut BFU im Jahre 2000 gerade mal 33% aller Rücksitzpassagiere an. Mittlerweile scheint die Gewissenhaftigkeit auch auf der Rückbank Überhand gewonnen zu haben. Im letzten Jahr betrug die Gurtentragquote hinten bereits 85%. Die Zahl bleibt jedoch schwankend und es besteht nach wie vor Verbesserungspotenzial.
Die Einführung einer erweiterten Gurtentragpflicht vor 30 Jahren ist ein Beispiel von vielen Massnahmen, die das ASTRA mit dem fortwährenden Ziel eingeführt hat, die Verkehrssicherheit in der Schweiz zu verbessern. Im Auftrag des ASTRA werden kontinuierlich zahlreiche Forschungsarbeiten erstellt, die wertvolle Grundlagen liefern, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Das ASTRA hält die aktuellen Massnahmen in der Publikation «Teilstrategie Verkehrssicherheit» fest. Hier gelangen Sie zur entsprechenden Publikation.
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