Neu: ASTRA-Blog

Im neuen ASTRA-Blog “unterwegs” informieren wir Sie über interessante Themen rund um die individuelle Mobilität auf der Strasse. Wir wünschen viel Spass beim Lesen.

Bekanntlich befasst sich das ASTRA mit den Nationalstrassen. Wir machen aber noch viel mehr: Unsere Themenbereiche betreffen die nationale Strasseninfrastruktur und die Fahrzeuge, aber auch die Menschen, die auf den Strassen unterwegs sind, sowie die Daten und die Finanzierung des Strassenverkehrs.

Rund um diese Themenbereiche gibt es viele interessante Geschichten, die wir Ihnen im neuen ASTRA-Blog “unterwegs” präsentieren möchten. Gerne dürfen Sie diese auch kommentieren. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch.

Nicht nur Beton

Täglich sind über zwei Millionen Menschen auf den schweizerischen Nationalstrassen unterwegs. Sie legen pro Jahr über 25 Milliarden Kilometer (Stand: 2020) zurück. Das ist eine beachtliche Leistung, denn das Nationalstrassennetz macht zwar nur rund 3 Prozent aller Schweizer Strassen aus, bewältigt aber insgesamt über 40 Prozent des gesamten Strassenverkehrs und rund 75 Prozent des Schwerverkehrs.

In unserem Blog werden Sie aber nicht “nur” Geschichten zu den Nationalstrassen lesen, denn wir sind auch zuständig für den Langsamverkehr, die Führerausbildung, Verkehrsregeln, intelligente Mobilität (automatisierte Fahrzeuge) und vieles mehr. Lassen Sie sich überraschen über die Themenvielfalt, die wir im ASTRA bearbeiten.

Direkt aus der «Amtsstube«

Auf dieser Seite bloggen die Verantwortlichen für Information und Kommunikation des ASTRA, kompetent unterstützt durch die Fachexpertinnen und -experten in den einzelnen Abteilungen. So erhalten Sie, liebe Leserinnen und Leser, Informationen direkt aus der “Amtsstube”.

Steigen Sie und seien Sie mit uns unterwegs. Es freut uns, Sie zu unseren Leserinnen und Leser zählen zu dürfen.

3 Kommentare zu “Neu: ASTRA-Blog”

  1. Guten Tag

    Unsere Tochter hat vor zwei Wochen die Theorie Prüfung für den Lehrnfahrausweis B absolviert, und zugleich den Lernfahrausweis erhalten. Nun hat sie auch mit der Fahrschule begonnen mit dem Ziel in absehbarer Zeit die praktische Prüfung zu machen. Nur hat das ganze wie wir nachträglich erfahren haben einen Hacken. Da unsere Tochter am 02.08.2022 zwanzig Jahre alt resp. jung wird, muss sie nun 12 Monate warten bis sie zur praktischen Prüfung zugelassen wird. Hätte sie den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Geburtstag beantragt, also drei Wochen später, könnte sie die Prüfung je nach Ausbildungsstand schon viel früher machen.
    Es ist schon äusserst fragwürdig wie man auf solche Gesetzes Änderungen kommt, uns diese dann auch noch genehmigt werden. !!
    Die in Bern würden z. B. bei Neulenker eine PS Beschränkung einführen wäre wohl viel schlauer. Aber das ist leider mit mehr Aufwand verbunden. Oder wenn ich an die Fehlkonstruktion der fahrbaren Autobahnbrücke denke welche auf der A1 stand stehen mir die Haare zu Berge. Nähme mich wunder wer diese Brücke abgenommen hat.

    Vielleicht erhalte ich ja vom Astra noch ein Feedback

    1. Gabriele Crivelli

      Sehr geehrter Herr Merkle

      Wir danken Ihnen für Ihren Kommentar. Seit dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen erhalten. Wer seitdem den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erworben hat, muss ihn mindestens ein Jahr besitzen, um zur Führerprüfung zugelassen zu werden. Damit sollen die Lernenden Fahrpraxis erwerben, was erwiesenermassen erheblich zur Verkehrssicherheit beiträgt. In den Übergangsbestimmungen hat der Bundesrat festgelegt, dass Personen mit Jahrgang 2002 oder 2001 dann keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen müssen, wenn sie den Lernfahrausweis noch im Jahre 2020 erworben haben oder nach ihrem 20. Geburtstag erwerben. Darüber wurde auf unserer Webseite und in den Medien berichtet (vgl. https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/revision-fuehrerausweisvorschriften.html#accordion_971121201658839586947). Sollte sich trotz allem ein besonderer Härtefall auf andere Weise nicht vermeiden lassen, kann das Strassenverkehrsamt/die Motorfahrzeugkontrolle des Wohnsitzkantons auf ein entsprechendes Gesuch hin prüfen, ob im Einzelfall eine Ausnahme von der einjährigen Lernphase gerechtfertigt ist.

  2. Sehr geehrter Herr Crivelli

    Besten Dank für ihr Feedback von 26. Juli.
    Finde ich super dass der Bundesrat solche super Übergangsbestimmungen erlässt. Apropos Verkehrssicherheit: Wie ich schon erwähnt habe wäre es wohl schlauer eine PS Begrenzung für Neulenker einzuführen. Fast jede Woche sind solche Schlagzeilen zu lesen wo wieder ein 500 PS Fahrzeug von einem jungen Lenker zu Schrott gefahren wird. Da war ja diese Woche im Kanton Aargau wieder ein Paradebeispiel. Das Schlimme ist noch, dass dann die Kosten von solchen nicht billigen Fahrzeugen von uns getragen werden müssen.

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